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Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Trotz Pandemie 30.000 Visa für Fachkräfte und Azubis erteilt

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein modernes Regelungswerk, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen können.

Am 1. März 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz fällt positiv aus:
. Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt.
. Mehrere Bundesländer haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisiert sind.
. Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für interessierte Fachkräfte im Ausland eingerichtet.
. Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Ich habe zum Inkrafttreten des Gesetzes vor einem Jahr gesagt, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Meilenstein der deutschen Migrationspolitik ist. Heute kann ich auf die Zahlen verweisen, denn die sprechen für sich. Schon ein Jahr nach Einführung sind wir im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte erfolgreich und bieten Menschen gleichzeitig einen legalen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.“

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