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GRW-Fördergebiet für den Zeitraum 2022-2027 neu festgelegt

Wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Regionalförderung in Deutschland

Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Bund und Länder haben einstimmig eine neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 beschlossen. Damit haben sie die Grundlage für die Regionalförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geschaffen. Die GRW-Fördergebietskarte dient auch als räumliche Orientierung für zahlreiche Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen.

Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Mit dem neuen GRW-Fördergebiet haben Bund und Länder gemeinsam den Grundstein für mehr wirtschaftliche Dynamik in den heute noch wirtschaftlich schwächeren Regionen gelegt. Methodisches Fundament bildet dabei – wie schon in den Vorperioden – der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß der regionalen Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie) umfassend abgebildet wird. Dieser Ansatz ermöglicht es, die bundesweit strukturschwächsten Regionen gezielt in den Blick zu nehmen und gleichzeitig besondere regionale Herausforderungen zu berücksichtigen.

Minister Altmaier hatte sich bei der Europäischen Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, mit den EU-Regionalbeihilfeleitlinien in Deutschland mehr Regionalförderung zu erlauben als noch im Entwurf der Leitlinien vorgesehen war. Der erweiterte Handlungsspielraum wurde mit der neuen gesamtdeutschen Regionalfördergebietskarte bestmöglich ausgeschöpft. Das neue Fördergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die regionale Entwicklung insbesondere in Ostdeutschland zunehmend ausdifferenziert. Viele Metropolregionen und ihre Einzugsgebiete wie beispielsweise Berlin und sein Umland haben sich wirtschaftlich gut entwickelt. Gleichwohl werden auch zukünftig weite Teile der neuen Länder Bestandteil der GRW-Fördergebietskulisse sein. Zugleich benötigen einige ländliche Regionen ebenso wie altindustrielle Gebiete in Umstrukturierung weiterhin Unterstützung, um im Standortwettbewerb mithalten zu können.

Die GRW ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftspolitik. Indem in den ausgewählten Regionen insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden, trägt sie dazu bei, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland umzusetzen. Durchgeführt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben. In diesem Jahr stehen inklusive der 250 Mio. Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm insgesamt 918 Mio. Euro Bundesmittel bereit.

BMWi / 28.06.2021

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