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„Islam oder Tod“: Zwangskonvertierung in Nordsyrien

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV )

Bundesregierung muss Unterstützung der Islamisten in Afrin einstellen
  • Islamisten zwingen Yeziden zur Konversion zum Islam
  • Erdogan duldet nur sunnitische Muslime im Grenzgebiet zur Türkei 
  • Bundesregierung muss Unterstützung der Islamisten in Afrin einstellen

Islamistische Milizen, die im Auftrag der Türkei die nordsyrische kurdische Region Afrin kontrollieren, zwingen Angehörige religiöser Minderheiten dort zum Übertritt zum Islam. Diese Zwangsislamisierung unter anderem der yezidischen Minderheit ist seit der völkerrechtswidrigen Besatzung der Region vor fünf Jahren Gang und Gäbe, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet. „Der Türkische Präsident Erdogan will, dass im syrischen Grenzgebiet zur Türkei nur noch sunnitische Muslime leben dürfen. Gläubige anderer Religionen und Angehörige der kurdischen Minderheit hat er weitgehend vertreiben lassen“, erinnerte Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV, am heutigen Montag in Göttingen. „Wer nicht fliehen wollte, ist seitdem einer gewaltsamen Islamisierungskampagne ausgesetzt. Nicht-Muslime werden mit dem Tod bedroht, wenn sie nicht konvertieren wollen.“

In einem Video, dessen Echtheit die GfbV verifiziert hat, ist ein syrischer Geistlicher zu sehen, der zwei Männer auffordert, einzeln das islamische Glaubensbekenntnis zu nachzusprechen. Der Geistliche ist Mitglied einer protürkischen Gruppe, die Afrin im Auftrag der Türkei mitkontrolliert. Die beiden Opfer sind yezidische Gläubige aus dem Dorf Qibar, fünf Kilometer nordöstlich der Stadt Afrin. „Nach unseren Informationen wurden die beiden Yeziden in den vergangenen Jahren immer wieder erpresst und mit dem Tod bedroht. Nun wurden sie vor die Wahl gestellt: ‚Islam oder Tod‘“, berichtete Sido. „Für die Islamisten ist das Yezidentum keine ‚Buchreligion‘. Nach einer radikalen Auslegung des Korans bleib ihnen daher nur die Wahl zwischen Konversion oder Tod.“ Nur die jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften akzeptieren die Islamisten als „Buchreligionen“. Sie dürfen ihren Glauben unauffällig leben, müssen aber Schutzgelder an Muslime zahlen. Die yezidische Religionsgemeinschaft hingegen genießt keinerlei Schutz.

In diesem Zusammenhang wiederholt die GfbV ihre Forderung an die deutsche Bundesregierung, die politische, diplomatische und vor allem finanzielle Unterstützung der Islamisten in Afrin und in ganz Syrien einzustellen. Diese Milizen sind der bewaffnete Arm der protürkischen syrischen Oppositionsgruppe „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“. Diese Gruppe wird vom Auswärtigen Amt unterstützt. 

„Spätestens seit der Anerkennung des Völkermords an den Yeziden durch den Deutschen Bundestag hätte das Auswärtige Amt in Berlin seine Unterstützung für die Islamisten einstellen müssen. Denn der von Erdogan angestachelte mörderische Feldzug des sogenannten ‚Islamischen Staates‘ begann 2013 in Afrin, wo islamistische Milizen die ersten yezidischen Dörfer angriffen“, erinnerte Sido.

Gesellschaft für bedrohte Völker / 03.04.2023

Foto: ANF

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