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Veranstaltungsreihe informiert ehrenamtlich Betreuende über Reform

Neues Betreuungsrecht

Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Sie soll insbesondere die Selbstbestimmung von Betroffenen stärken. / Justizsenatorin Anna Gallina / Foto: BJV

Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Sie soll insbesondere die Selbstbestimmung von Betroffenen stärken. Am Samstag, 24. September, fand dazu ein Fachtag für ehrenamtliche rechtliche Betreuende im Museum für Kunst und Gewerbe statt. Es war der Auftakt zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen zu den für Betreuende wichtigen Neuerungen der Reform.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ehrenamtliche Betreuende leisten wertvolle Unterstützung für die Betroffenen. Mehr Selbstbestimmung der Betreuten ist das zentrale Ziel der Reform. Es geht darum, ihre Autonomie zu stärken, ihren Willen noch stärker zu berücksichtigen und ihnen noch mehr als bisher respektvoll auf Augenhöhe zu begegnen. Dazu gibt es natürlich Fragen. Die Hamburger Betreuungsvereine und die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht wollen – unterstützt von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – über die Auswirkungen der Reform informieren.“

Die Reform des Betreuungsrechts tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Wesentliches Ziel ist eine stärkere Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer Erkrankung ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können. Es soll noch stärker als bisher sichergestellt werden, dass eine rechtliche Betreuung nur noch dann bestellt wird, wenn diese erforderlich ist. Künftig gilt der Grundsatz „Unterstützen vor Vertreten“. Betreuende sollen das Mittel der Stellvertretung nur noch einsetzen, wenn dies erforderlich ist.

Konkret bedeutet die Reform unter anderem: Künftig soll vor einer Betreuung gerichtlich noch genauer festgestellt werden, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Betroffene und Betreuende werden stärker informiert und einbezogen, bei der Wahl der Betreuenden sollen die Wünsche der Betreuten stärker berücksichtigt werden. Betreute können künftig selbst Erklärungen vor Gericht abgeben oder Entscheidungen anfechten.

Zur Umsetzung der Reform hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Vorfeld die Betreuungsvereine beteiligt. Die dabei geäußerte Kritik an der Neustrukturierung der Finanzierung wurde in einem aktualisierten Entwurf aufgenommen, der sich derzeit in der Behördenabstimmung befindet. Vorgesehen ist, die Vergütung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zu verbessern.

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / 24.09.2022

Foto: © BJV

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