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EU-Kommission schlägt Gesetz zum Schutz der Medienfreiheit in der EU vor

EU-Kommission

Die EU-Kommission will unabhängige Medien und Journalisten in der EU künftig besser vor Einflussnahme schützen.

Die EU-Kommission will unabhängige Medien und Journalisten in der EU künftig besser vor Einflussnahme schützen. Dazu hat sie einenEuropäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorgeschlagen, ein neuartiges Regelwerk zum Schutz von Medienpluralismus und -unabhängigkeit in der EU.

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová erklärte dazu: „Wir haben in den vergangenen Jahren verschiedene Formen des Drucks auf die Medien erlebt. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze aufstellen: Kein Journalist sollte wegen seiner Arbeit bespitzelt werden, öffentliche Medien sollten nicht zu Propagandakanälen gemacht werden. Das ist es, was wir heute zum ersten Mal vorschlagen: gemeinsame Garantien zum Schutz der Medienfreiheit und des Pluralismus in der EU.

Der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit enthält Schutzmaßnahmen gegen politische Einmischung in redaktionelle Entscheidungen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die redaktionelle Medienfreiheit zu achten und den Schutz journalistischer Quellen zu verbessern. Der Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten und ihre Familien soll verboten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unabhängigkeit und der angemessenen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf transparenten Eigentumsverhältnissen von Medienhäusern. Staatliche Werbung soll transparenter werden und mögliche Interessenkonflikte klar offengelegt werden.

Schließlich wird mit dem Gesetz die Frage der Medienkonzentration angegangen und ein neuer unabhängiger Europäischer Medienrat geschaffen, der sich aus den nationalen Medienbehörden zusammensetzt.

Nächste Schritte

Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen sich noch auf den Vorschlag zum Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit einigen. Nach seiner Verabschiedung wird er in der gesamten Europäischen Union unmittelbar anwendbar sein.

EU-Kommission / 16.09.2022

Foto: EU-Kommission

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