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Senkung der Energiekosten für Eisenbahnunternehmen

Kommission genehmigt Verlängerung der deutschen Regelung zur Senkung der KWK-Umlage

Die Europäische Kommission hat Donnerstag die Verlängerung einer deutschen Regelung zur Senkung der KWK-Umlage, die zusätzlich zu den Netzentgelten für Eisenbahnunternehmen erhoben wird, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Europäische Kommission hat Donnerstag die Verlängerung einer deutschen Regelung zur Senkung der KWK-Umlage, die zusätzlich zu den Netzentgelten für Eisenbahnunternehmen erhoben wird, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Regelung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gefördert werden, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr.

Die mit 150 Mio. Euro ausgestattete Regelung wurde ursprünglich im Jahr 2016 von der Kommission genehmigt (SA.43666) und lief am 21. August 2021 aus. Deutschland meldete die Verlängerung bis zum 21. August 2026 an. Die Mittelausstattung der Maßnahme bleibt unverändert.

Im Rahmen der Regelung kommen alle Eisenbahnunternehmen, die in einem bestimmten Jahr einen Verbrauch von 1 GWh erreichen, für eine Förderung in Betracht. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die der Verringerung der externen Kosten (Verschmutzung, Lärmbelastung, Verkehrsüberlastung und Unfälle) entsprechen, die durch die Nutzung der Schiene anstelle der Straße entstehen.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung weiterhin notwendig und verhältnismäßig ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern.

Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Verlängerung der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.64549 veröffentlicht.

EU-Kommission / 28.04.2022

Foto: EU-Kommission

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