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20 Millionen Euro für umweltfreundlichere Energieversorgung von Schiffen im Hamburger Hafen

Kommission genehmigt deutsche Beihilfe

Die Europäische Kommission hat Dienstag nach den EU-Beihilfevorschriften Pläne der Stadt Hamburg genehmigt, staatliche Beihilfen in Höhe von 20 Mio. Euro für den Bau einer landseitigen Strominfrastruktur am Kreuzfahrtterminal HafenCity im Hamburger Hafen zu gewähren

Die Europäische Kommission hat Dienstag nach den EU-Beihilfevorschriften Pläne der Stadt Hamburg genehmigt, staatliche Beihilfen in Höhe von 20 Mio. Euro für den Bau einer landseitigen Strominfrastruktur am Kreuzfahrtterminal HafenCity im Hamburger Hafen zu gewähren. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt.

Beihilfeempfänger ist die Hamburger Hafenbehörde, die Eigentümerin und Betreiber der Infrastruktur ist. Die Maßnahme wird Kreuzfahrtschiffen in die Lage versetzen, verschmutzende Bordstromerzeuger während ihres Aufenthalts im Hafen abzuschalten und stattdessen umweltfreundlichen Strom zu nutzen. Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft, wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit unterstützen können, sofern sie nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führt.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme notwendig ist und einen Anreizeffekt hat, da die Investition ohne die staatliche Förderung nicht ausgelöst würde. Sie stellte ferner fest, dass sie verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Maß beschränkt wird.

Darüber hinaus wird erwartet, dass die Maßnahme Lärm und Luftverschmutzung in Hamburg erheblich verringert und somit im Einklang mit den politischen Zielen der EU, einschließlich der Ziele des Grünen Deals, für die Umwelt von Nutzen sein wird. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, die landseitige Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen auszubauen und eine umweltfreundlichere Energieversorgung zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.61865 veröffentlicht.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 17.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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