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Bundeswirtschaftsministerium legt Praxisleitfaden Netzausbau vor

Es geht um Empfehlungen zum Projektmanagement, Ressourcenmanagement, zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung und Projektrealisierung.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier tauscht sich heute auf Einladung des Vorsitzlandes Bayern mit den Energieministerinnen und Energieministern der Bundesländer aus. Bei dem Treffen stellt Bundesminister Altmaier u.a. einen Praxisleitfaden Netzausbau vor, der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet wurde. Nach einem virtuellen Länder-Energieministertreffen im ersten Halbjahr, findet das heutige Treffen unter dem Vorsitz von Hubert Aiwanger in der Bayerischen Vertretung in Berlin statt. Die Energieministerinnen und -minister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier u.a. über die Umsetzung der Energiewende, den Netzausbau und das europäische „Fit-For-55“-Paket.

Der Praxisleitfaden Netzausbau wurde im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet. Er beinhaltet mehr als 100 Handlungsempfehlungen aus der Praxis für die Praxis. Ziel des Leitfadens ist es, Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern Best-Practice-Beispiele für eine Beschleunigung und Optimierung des Netzausbaus an die Hand zu geben. Es geht um Empfehlungen zum Projektmanagement, Ressourcenmanagement, zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung und Projektrealisierung. Beispiele hierfür sind:

  • In den Genehmigungsbehörden sollten verstärkt unterstützende externe Projektmanager eingesetzt und, insbesondere bei Ressourcenengpässen, auf einen Expertenpool („flying teams“) zurückgegriffen werden.
  • Um komplexe Verfahren zu entzerren, spezifische Fragen gezielt zu prüfen und parallele Arbeiten an einzelnen Abschnitten zu ermöglichen, sollten bei der Zulassung und Realisierung konsequent Ausbauabschnitte gebildet werden.
  • Möglichkeiten zur Standardisierung, insbesondere bei der Prüfung umweltrechtlicher Fragen, sollten genutzt werden.
  • Die Verfahren sollten gestrafft werden, Prüfungsschritte gebündelt und die Ergebnisse in nachfolgenden Verfahrensschritten genutzt werden. Überobligatorische Doppel- und Mehrfachprüfungen sollten vermieden werden.

BMWi / 04.10.2021

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