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Unterstützung für Steinkohlekraftwerksstandorte kann starten

Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet

Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen im Sinne des Kapitels 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Bund und die betroffenen Länder haben die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet. Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte fließen.

Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum: „Die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle ist ein starkes Signal für die Regionen und die Menschen in den Steinkohlekraftwerksstandorten und für den Klimaschutz. Die Mittel können jetzt fließen, Projekte starten. Der Weg ist frei für einen nachhaltigen Strukturwandel.

Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen im Sinne des Kapitels 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Dieses sieht die Unterstützung für die strukturschwachen Steinkohlestandorte in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie für die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Hierzu stehen insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung. Der Bund hat bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden können.

Die Länder werden die nun zur Verfügung stehenden Mittel zum Großteil für Finanzhilfen verwenden. Damit können die Länder eigene Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur durchführen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 90 Prozent. Die weiteren Mittel sind für Projekte im Rahmen des STARK Bundesförderprogramms vorgesehen, mit dem nicht-investive Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschaftstransformation unterstützt werden.

BMWi und Bundesregierung / 10.08.2021

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