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Über EU-Katastrophenschutzverfahren

Deutschland schickt Hilfe nach Namibia

Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde im Oktober 2001 von der Europäischen Kommission eingerichtet.

Um den Kampf gegen die COVID-19-Pandemie in Namibia zu unterstützen, landet morgen ein Flugzeug mit lebenswichtigen Gütern in der Hauptstadt Windhoek. Deutschland hat Hilfsgüter in Form von persönlicher Schutzausrüstung, Antigentests und Intensivbetten zur Verfügung gestellt. Die Hilfsaktion wird über das EU-Katastrophenschutzverfahren koordiniert.

Bereits letzte Woche lieferte Finnland medizinische Güter. Belgien hat ebenfalls medizinische Hilfsgüter angeboten. Namibia ist seit Anfang Juni mit einem Anstieg der COVID-19-Fälle konfrontiert und hat deswegen beim EU-Katastrophenschutzverfahrens Hilfe angefordert. Die daraus resultierende Lieferung von Hilfsgütern wird von der EU koordiniert. Der für Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Janez Lenarčič begrüßte die Angebote der EU-Mitgliedstaaten als ein weiteres greifbares Beispiel für die Solidarität der EU angesichts der Pandemie.

Hintergund

Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde im Oktober 2001 von der Europäischen Kommission eingerichtet. Das Verfahren soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den sechs teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes stärken, und die Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Katastrophen verbessern. Ein betroffenes Land in Europa und darüber hinaus kann im Notfall über das Verfahren Unterstützung anfordern.

Bei der weltweiten Koordinierung der Katastrophenhilfe spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle und trägt zu mindestens 75 Prozent der Transport- und/oder Durchführungskosten der Einsätze bei. Seit 2001 wurde das EU-Katastrophenschutzverfahren mehr als 420-mal zur Reaktion auf Notsituationen eingesetzt.

EU-Kommission / 07.07.2021

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