in ,

EU-Kartellwächter untersuchen Praktiken von Facebook bei Online-Anzeigen

Facebook bei Online-Anzeigen

Nach Artikel 101 AEUV sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken.

Die Europäische Kommission startet eine Untersuchung gegen Facebook wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße beim Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“. Die EU-Wettbewerbshüter prüfen, ob Facebook den Wettbewerb auf benachbarten Märkten beeinträchtigen kann, insbesondere bei Online-Kleinanzeigen, wo das Unternehmen über sein soziales Netzwerk ebenfalls vertreten ist. „Facebook wird jeden Monat von fast 3 Milliarden Menschen genutzt und verfügt über insgesamt fast 7 Millionen Werbekunden. Das Unternehmen sammelt riesige Mengen an Daten über die Aktivitäten der Nutzer seines sozialen Netzwerks und anderer Dienste und ist daher in der Lage, bestimmte Kundengruppen gezielt zu erreichen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Wir werden eingehend untersuchen, ob Facebook dank dieser Daten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil insbesondere im Bereich der Online-Kleinanzeigen innehat. In diesem Bereich steht Facebook mit anderen Unternehmen im Wettbewerb, von denen es ebenfalls Daten sammelt.“

Facebook betreibt ein soziales Netzwerk, in dem angemeldete Nutzer Profile erstellen, Fotos und Videos hochladen, Nachrichten verschicken und sich mit anderen Menschen austauschen können. Außerdem betreibt Facebook den Online-Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“, über den Facebook-Nutzer Waren voneinander kaufen und verkaufen können.

Wenn Konkurrenzunternehmen von Facebook in dessen sozialem Netzwerk für ihre Dienste werben, gelangt Facebook möglicherweise in den Besitz wirtschaftlich wertvoller Daten. Diese Daten könnte Facebook dann im Wettbewerb mit ihnen nutzen.

Dies gilt insbesondere für Betreiber von Online-Kleinanzeigendiensten, über die viele europäische Verbraucher Produkte kaufen und verkaufen. Viele Betreiber von Online-Kleinanzeigendiensten schalten im sozialen Netzwerk von Facebook Werbung für ihre Handelsplattformen und stehen gleichzeitig mit Facebooks Online-Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“ im Wettbewerb.

Nach Abschluss ihrer vorläufigen Untersuchung kann die Kommission nicht ausschließen, dass Facebook den Wettbewerb im Bereich der Online-Kleinanzeigendienste verfälscht. Konkret hegt sie die Sorge, dass Facebook die Daten, die es von konkurrierenden Betreibern im Rahmen ihrer Werbung im sozialen Netzwerk von Facebook erlangt, ausnutzen könnte, um seinem eigenen Online-Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“ Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. So könnte Facebook beispielsweise aus den Werbeaktivitäten seiner Wettbewerber genaue Informationen über die Präferenzen der Nutzer ableiten und diese Daten nutzen, um „Facebook Marketplace“ entsprechend anzupassen.

Die Kommission wird ferner prüfen, ob die Art und Weise, wie „Facebook Marketplace“ in das soziale Netzwerk eingebettet ist, eine Form der Kopplung darstellt, die es ihm auf unlautere Weise erleichtert, Kunden zu erreichen und konkurrierende Online-Kleinanzeigendienste auszuschließen.

EU-Kommission / 04.06.2021

What do you think?

10k Points
Upvote Downvote

Sancar: Sedat Peker’in ifşaatlarıyla ortaya çıkan düzen 2015 konseptidir

VNL-Frauen: Wichtiger Sieg zum Abschluss von Woche 3