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Klimaschutzgesetz mit starken Zielen

BUND fordert wirksames Klimaschutzgesetz mit starken Zielen noch in dieser Legislaturperiode

"Es muss definiert werden, was Klimaneutralität und Zwischenziele für die einzelnen Bereiche bedeutet und in welchen Zeitabschnitten diese Ziele erreicht werden sollen. "

Anlässlich des Petersberger Klimadialogs fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der Bundesregierung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zum Anlass für ein wirksames Klimaschutzgesetz zu nehmen. Deutschland muss auf den Pfad der Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles geführt werden – und das schnellstmöglich. „Die Bundesregierung ist es der Bevölkerung und kommenden Generationen schuldig, noch in dieser Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das den Namen wirklich verdient, so Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin. „Sonst laufen wir weiter ungebremst in die Klimakatastrophe.“

Der BUND fordert: Für einen wirksamen Klimaschutz müssen die Klimaziele für 2030 deutlich angehoben werden, um einen Pfad sicher zu stellen, mit dem Deutschland bis spätestens 2040 klimaneutral sein wird. Ein Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2030 und aus fossilem Gas bis 2035 sind unerlässlich. Atomkraft ist dabei keine Alternative, sondern als Gefahr für Mensch und Umwelt ebenso abzulehnen.

Erneuerbare Energien müssen ambitioniert ausgebaut werden: auf 80 Prozent bis 2030. Pauschale Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung müssen fallen, zugleich ist mehr Personal in Genehmigungsbehörden nötig. Es braucht eine Solaroffensive inklusive einer Solarpflicht für jedes Dach bei Um- und NeubauFür den Verkehrsbereich fordert der BUND unter anderem ein generelles Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und ein Moratorium für die Planung und den Bau von Bundesfernstraßen. 

BUND / 06.05.2021

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