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Neues EU-Energielabel für Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher

Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Lampen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen weithin anerkannt und hilft den Verbraucher/innen seit mehr als 25 Jahren, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen.

Die Energieeffizienzklassen für das neu skalierte Label wurden im Anschluss an ein gründliches und vollständig transparentes Konsultationsverfahren, bei dem die Interessenträger und die Mitgliedstaaten in allen Phasen eng einbezogen wurden, und nach Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament vereinbart sowie unter ausreichender Beteiligung der Hersteller diesen rechtzeitig mitgeteilt.

Seit Montag gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine neue Version des bekannten EU-Energielabels. Die neuen Label kommen zunächst für vier Produktkategorien zur Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (sowie andere externe Bildschirme). Die wichtigste Änderung besteht darin, zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren. Zuletzt wurden immer mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++ oder A+++ eingeordnet. Das EU-Energielabel hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.

Neue Energielabel für Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen werden am 1. September folgen, Label für weitere Produkte in den kommenden Jahren.

Die neue Skala von A bis G ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klasse A erreichen können und Raum für die Aufnahme effizienterer Produkte in der Zukunft bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden nun in der Regel als Produkte der Klasse B, C oder D gekennzeichnet.

Die Label weisen eine Reihe neuer Elemente auf, beispielsweise einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, in der die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können. Mit dem heutigen 1. März tritt außerdem eine Reihe von Ökodesign-Vorschriften in Kraft, die insbesondere die Reparierbarkeit betreffen und die Hersteller dazu verpflichten, für mehrere Jahre, nachdem Produkte bereits nicht mehr auf dem Markt sind, Ersatzteile vorzuhalten.

EU-Kommission / 01.03.2021

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