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EU verhängt Sanktionen gegen Militärs in Myanmar und Verantwortliche von Menschenrechtsverstößen in verschiedenen Ländern

Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen

Die am 7. Dezember 2020 angenommene globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte („europäischer Magnitsky Act“) sieht das Einfrieren der Vermögenswerte der in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen in der EU vor. Zudem gilt für solche Personen ein Einreiseverbot in die EU. Außerdem dürfen Personen und Organisationen in der EU den in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung stellen.

Der Rat hat Montag restriktive Maßnahmen gegen elf Personen verhängt, die für den Militärputsch in Myanmar vom 1. Februar 2021 und die anschließende militärische und polizeiliche Repression gegenüber friedlich Demonstrierenden verantwortlich sind. Zudem haben die EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage des sogenannten europäischen „Magnitsky Acts“ Sanktionen gegen elf Personen und vier Organisationen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, unter anderem für Masseninternierungen von Uiguren in Xinjiang in China, Repressionen in Nordkorea und Tötungen in Libyen, Südsudan und Eritrea.

Diese Sanktionen zeugen von der festen Entschlossenheit der EU, sich für die Menschenrechte einzusetzen und konkrete Maßnahmen gegen jene zu ergreifen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Sanktionen gegen 11 Personen in Myanmar

Zehn der elf betroffenen Personen gehören zu den ranghöchsten Persönlichkeiten der Streitkräfte des Landes („Tatmadaw“), darunter der Oberbefehlshaber der Tatmadaw, Min Aung Hlaing, und ihr stellvertretender Oberbefehlshaber, Soe Win. Bei der verbleibenden Person handelt es sich um den neuen Vorsitzenden der Wahlkommission der Union aufgrund seiner Rolle bei der Annullierung der Ergebnisse der Wahlen von 2020 in Myanmar.

Die heute verhängten restriktiven Maßnahmen umfassen ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Das Reiseverbot hindert die gelisteten Personen an der Einreise in das Gebiet der EU bzw. an der Durchreise durch dieses; das Einfrieren von Vermögenswerten betrifft die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen in der EU. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

EU-Kommission / 22.03.2021

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