Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln brauchen die Apotheken mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorierung für den entstehenden Aufwand. Zudem müssen Apotheken im Notfall auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen. Diese Vorschläge macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Die Apothekerschaft kritisiert darin scharf das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Papier, das aus ABDA-Sicht die Problematik der Lieferengpässe keineswegs an der Wurzel bekämpft und somit auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt.
„Wir begrüßen, dass sich die Politik endlich den Lieferengpässen zuwendet. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, das Problem verlässlich und patientengerecht zu lösen“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ Overwiening weiter: „Die Apotheken haben während der Corona-Pandemie immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen Voraussetzungen verlässlich bewältigen. Für die Apotheken sind klare Rahmenbedingungen, mehr Bewegungsspielraum und ein angemessener Engpass-Ausgleich für den Mehraufwand zwingend erforderlich.“
Für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken beträgt 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro/Stunde ergeben sich Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. Fällen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine sog. Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen, ergibt sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA für jeden Austausch fordert.
ABDA / 28.02.2023