Vor genau einem Jahr hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Seitdem haben die europäischen Staatsanwälte unter Führung von Laura Kövesi über 4.000 Strafanzeigen bearbeitet. Dies führte zu mehr als 900 Ermittlungen, die Sicherstellungsentscheidungen in Höhe von 259 Mio. Euro zur Folge hatten. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die bisherige Bilanz: „Bereits nach einem Jahr spielt die Europäische Staatsanwaltschaft eine entscheidende Rolle beim Schutz öffentlicher Gelder und verdient unsere weitere Unterstützung. Die ersten Ergebnisse sollten die übrigen Mitgliedstaaten ermutigen, sich diesem Vorhaben so bald wie möglich anzuschließen.“ Die Europäische Staatsanwaltschaft geht gegen Betrug, Geldwäsche und Korruption vor, wenn sie den EU-Haushalt betreffen.
Die Zusammenarbeit zwischen den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) hat zu ersten Verurteilungen in einigen von der Europäischen Staatsanwaltschaft untersuchten grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerfällen geführt.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:
- Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
- betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
- Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
- Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
- Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Die Europäische Staatsanwaltschaft kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.
Die Europäische Staatsanwaltschaft führt ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durch. Sie ergänzt die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol und arbeitet mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammen.
Hintergrund
Die EUStA wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der „verstärkten Zusammenarbeit“ teil. Die EUStA wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung.
EU-Kommission / 01.06.2022
Foto: EU-Kommission