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Für Produkte, die langlebiger und reparierbar sind

Recht auf Reparatur

Das Parlament will es den Verbrauchern erleichtern, ihre Geräte reparieren zu lassen, anstatt neue zu kaufen

Ein neues „Recht auf Reparatur“ muss Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen

Das Parlament hat am Donnerstag mit 509 gegen 3 Stimmen und 13 Enthaltungen seine Forderungen für einen für 2022 geplanten Vorschlag der Europäischen Kommission zum „Recht auf Reparatur“ angenommen.

Die Abgeordneten waren sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen.

Langlebige Produkte, die repariert werden können

Die Abgeordneten fordern, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Sie sind der Meinung, dass ein angemessenes „Recht auf Reparatur“ Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten sollte.

In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten und nicht zu einer verminderten Leistung von z.B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden.

Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.

Was sollte ein zukünftiges „Recht auf Reparatur“ beinhalten?

Die Abgeordneten fordern außerdem:

– Anreize für Verbraucher eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, z. B. verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur;

– harmonisierte Vorschriften für solche Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten;

– mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe;

– möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts;

– Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie.

Hintergrund

Das Parlament setzt sich seit über zehn Jahren für eine Verbesserung des Rechts der Verbraucher auf Reparatur ein und hat zwei Entschließungen angenommen, die eine Reihe konkreter Vorschläge enthalten, um Reparaturen systematisch, kosteneffizient und attraktiv zu gestalten. Es sieht das Recht auf Reparatur als zentrale Säule der Agenda für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Die Kommission kündigte an, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht.

Laut einer Eurobarometer-Umfrage sind 79 % der EU-Bürger der Meinung, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten, und 77 % würden ihr ihre Geräte eher reparieren als sie ersetzen. Elektroschrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt: 2019 wurden mehr als 53 Millionen Tonnen Elektronikabfälle entsorgt.

Europäisches Parlament / 07.04.2022

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