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Neue EU-Regeln für mehr Cybersicherheit bei drahtlosen Geräten und Produkten

Cybersicherheit

Hersteller haben eine Übergangsfrist von 30 Monaten, um neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Neue EU-Regeln verbessern die Cybersicherheit bei drahtlosen Geräten, die in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission hat dazu Freitag einen delegierten Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie erlassen. Damit werden neue rechtliche Anforderungen für Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Cybersicherheit festgelegt, die bei der Konzeption und Herstellung der betreffenden Produkte berücksichtigt werden müssen. Mit dem Rechtsakt werden zudem die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt und Betrugsdelikte verhindert. Zudem wird damit sichergestellt, dass unsere Kommunikationsnetze widerstandsfähiger werden. Falls der Rat und das EU-Parlament keine Einwände erheben, tritt der Rechtsakt nach zwei Monaten in Kraft. Anschließend haben die Hersteller eine Übergangsfrist von 30 Monaten, um neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission für ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter, sagte: „Sie wollen, dass Ihre vernetzten Produkte sicher sind. Wie könnten Sie sich sonst für Ihre geschäftliche oder private Kommunikation auf sie verlassen? Wir schaffen jetzt neue gesetzliche Verpflichtungen zur Gewährleistung der Cybersicherheit elektronischer Geräte.“

Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, ergänzte: „Cyber-Bedrohungen entwickeln sich schnell weiter; sie werden immer komplexer und anpassungsfähiger. Mit den Anforderungen, die wir heute einführen, werden wir die Sicherheit eines breiten Spektrums von Produkten erheblich verbessern und unsere Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen im Einklang mit unseren digitalen Ambitionen in Europa stärken. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Satz gemeinsamer europäischer Cybersicherheitsstandards für Produkte (einschließlich vernetzter Objekte) und Dienste, die auf unseren Markt gebracht werden.“

Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen erstrecken sich auf drahtlose Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und andere Produkte, die über das Internet kommunizieren können, auf Spielzeug und Kinderbetreuungsgeräte wie Babymonitore und auf eine Reihe tragbarer Geräte wie Smartwatches oder Fitness-Tracker.

Die neuen Maßnahmen werden zu folgenden Zielen beitragen:

  • Verbesserung der Netzstabilität: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen aufweisen, die eine Schädigung von Kommunikationsnetzen vermeiden und eine etwaige Verwendung der Geräte zur Störung der Funktionen von Websites oder anderer Dienste verhindern.
  • Besserer Schutz für die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher: Drahtlose Geräte und Produkte müssen über Funktionen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Der Schutz der Rechte des Kindes wird zu einem wesentlichen Bestandteil dieser Rechtsvorschrift werden. So müssen die Hersteller beispielsweise durch neue Maßnahmen den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren unbefugte Übermittlung verhindern.
  • Verringerung des Betrugsrisikos: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen aufweisen, mit denen das Betrugsrisiko bei elektronischen Zahlungen minimiert wird. So muss beispielsweise eine bessere Kontrolle zur Authentifizierung der Nutzer sichergestellt sein, damit es zu keinen betrügerischen Zahlungen kommt.

EU-Kommission Vertretung in Deutschland / 29.10.2021

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