Die Europäische Kommission hat Montag Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die ab 3. Juli geltenden Vorgaben zu Einwegplastikprodukten EU-weit einheitlich angewendet werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten 2019 unter anderem beschlossen, dass dann bestimmte Einwegplastikprodukte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, für die es erschwingliche plastikfreie Alternativen gibt. Zudem sollen Zahlen zu in Verkehr gebrachten und gesammelten Fischerei-Fanggeräten gemeldet werden. Diese machen fast 30 Prozent der Strandabfälle aus.
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen ab Juli folgende Einwegplastikprodukte: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen sowie einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Für andere Kunststoffprodukte, wie z. B. Fischereigeräte, Einweg-Plastiktüten, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr, Verpackungen und Umhüllungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher, gelten andere Maßnahmen, wie bessere Kennzeichnung, Sensibilisierungskampagnen, um ihren Verbrauch zu verringern, und Anforderungen an das Produktdesign.
Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln in der gesamten EU korrekt und einheitlich angewendet werden. Die harmonisierte Umsetzung in nationales Recht ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf die Produkte, die unter diese Vorschriften fallen. Die Leitlinien erläutern die wichtigsten Definitionen und Begriffe und wurden im Rahmen umfangreicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in Interaktion mit einer Vielzahl von Interessengruppen entwickelt.
Der Durchführungsbeschluss zur Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammelten Fanggeräten ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ab 2022 über in Verkehr gebrachte kunststoffhaltige Fanggeräte und auf See gesammelte Fanggeräte zu berichten. Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, dass alle Fanggeräte an Land gebracht und dort besser behandelt werden, indem Programme zur erweiterten Herstellerverantwortung einbezogen werden.
EU-Kommission / 31.05.2021