Anlässlich der morgigen Beratungen des Klimaschutzgesetzes im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Der Gesetzentwurf ist zwar deutlich besser als das bisherige Klimagesetz. Insbesondere die Verschärfung der Sektorziele bis 2030 ist zu begrüßen. Aber besser ist noch nicht gut genug, denn der Entwurf bleibt immer noch hinter dem notwendigen Maß an Klimaschutz zurück. Selbst das von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Petersberger klimadialog angekündigte Ziel von Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 erfüllt nicht die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens.
Wir können es uns nicht leisten, noch einmal ein zu schwaches Klimaschutzgesetz zu beschließen. Die Bundesregierung muss jetzt nachbessern und noch in dieser Legislaturperiode die Weichen auf wirksamen Klimaschutz stellen: weniger als Klimaneutralität bis 2040 darf dabei nicht herauskommen. Darüber hinaus braucht es zudem klar definierte Sektor- und Zwischenziele. Diese müssen schnellstmöglich mit Sofortmaßnahmen unterlegt werden, etwa mit einem kurzfristig wirksamen Aktionsprogramm, zu dessen Maßnahmen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen gehört. Mittel- und langfristige müssen Maßnahmen folgen, die die Klimaziele einhalten.
Klimaschutz muss ökologisch und sozial sein. Denn nur mit einer sozial-ökologischen Wende für alle schaffen wir auch ein besseres Leben für alle. Nur wenn Klimaschutz Vorteile für alle mit sich bringt, findet er ausreichend Akzeptanz in der Bevölkerung.“
BUND / 11.05.2021