Unternehmen müssen für sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sorgen. Dreh- und Angelpunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Wie diese durchgeführt wird und wer daran mitwirkt, zeigt die Titelgeschichte der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit am Beispiel des Friedrichstadt-Palasts in Berlin. Der Beitrag führt hinter und auf die Bühne.
Gefährdungsbeurteilung muss jeden Arbeitsplatz berücksichtigen
Lärm, Strom, giftige Stoffe, schwere Lasten, gefährliche Maschinen: Die Liste möglicher Risiken an Arbeitsplätzen ist lang. Darüber hinaus können sich die Gefährdungen je nach Arbeitsplatz stark voneinander unterscheiden. Deshalb müssen Unternehmen jeden Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Im Fall des Friedrichstadt-Palasts gilt das vom Beleuchter über die Garderobiere bis hin zu den Darstellerinnen und Darstellern.
Dafür verantwortlich sind in der Regel die Führungskräfte. Unterstützt werden sie von Fachleuten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem betriebsärztlichen Dienst. Im Friedrichstadt-Palast bringen sich auch Sicherheitsbeauftragte ein. Eine von ihnen hat früher selbst auf der Bühne getanzt und ist für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zuständig. Darüber hinaus helfen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Unternehmen können dafür auf die zuständige Aufsichtsperson ihres Trägers zugehen.
Psychische Belastung erfassen
Eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung muss auch vor Gefährdungen durch psychische Belastung schützen. Diese können beispielsweise durch lange Arbeitszeiten, Leistungsdruck oder Konflikte im Team entstehen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind auch diese Risiken zu ermitteln. Fragebögen, persönliche Gespräche mit Beschäftigten oder Workshops unterstützen, die psychische Belastung eines Arbeitsplatzes festzustellen.
Handlungsempfehlungen für gute Gefährdungsbeurteilungen liefert die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit .
Über „Arbeit & Gesundheit“
„Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte“ bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e.V. / 24.05.2023
Foto: DGUV / Nikolaus Brade