Bei der vorliegenden Pflegereformgesetzgebung haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das Nachsehen – wieder einmal! Die Chance auf einen großen Schritt wird mit diesem Kompromissvorschlag verspielt, kommentiert der Deutsche Caritasverband das Gesetz zur Pflegereform, das am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. „Wir erwarten, dass Minister Lauterbach das Kapitel „Pflegereform“ damit für diese Legislaturperiode nicht ad acta legt, sondern zeitnah die Themen aufgreift, die diesmal hinten runtergefallen sind“, unterstreicht Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Dass es nun ein Entlastungsbudget gibt, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereint, ist zwar zu begrüßen, kommt jedoch zum 1. Juli 2025 viel zu spät und wird auch noch durch Kürzung bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen finanziert. „Gut, dass wenigstens Familien mit Kindern mit Behinderungen bereits ab 2024 davon profitieren können“, kommentiert Welskop-Deffaa die Reform. Ein nachhaltig tragfähiges Pflegesystem aber sieht anders aus. Und die jetzt umgesetzten Vorhaben bleiben weit hinter den geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag zurück.
Wenigstens sind Quartierspflege und neue Modelle in der Pflegereform aufgenommen
Erleichtert ist die Caritas, dass die Modellvorhaben zur Förderung der Quartierspflege in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wenngleich auch mit einem im Vergleich zu früheren Planungen reduzierten Fördervolumen. „Pflege im Quartier ist das A und O, wenn wir erreichen wollen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause gut versorgt werden. Dafür müssen wir auch neue Modelle der Quartierspflege, wie zum Beispiel das holländische Buurtzorg, in Deutschland erproben können. Wichtig ist auch die Entwicklung neuer Wohnformen wie Altenwohnheime für Menschen mit geringem Pflegebedarf oder die Öffnung der Kurzzeitpflege für die ambulante Versorgung“, so Welskop-Deffaa.
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stärken
Positiv bewertet der Deutsche Caritasverband auch, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verlängert wird. „Wie groß der Bedarf ist, zeigt das Projekt der Pflegebevollmächtigten „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“, für das jetzt die Mittel länger ausgeschöpft werden können. Gute Arbeitsbedingungen sind der Dreh- und Angelpunkt, um Pflegekräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten“, unterstreicht Welskop-Deffaa.
Pflegereform lässt Regulierung der 24-Stunden-Pflege außen vor
Allerdings liefert der aktuelle Vorschlag für eine Pflegereform keine Antwort auf faire gesetzliche Rahmenbedingungen für die sogenannte „24-Stunden-Pflege“. Damit steht sie einer breitenwirksamen Umsetzung eines fairen Konzepts für Live-in-Care-Kräfte im Wege, Für die Caritas hat das bereits vor einigen Jahren der Diözesancaritasverband Paderborn entwickelt. Das Projekt „CariFair“ sichert den Pflege-Betreuerinnen (Live-in-Care-Kräften) faire Bezahlung, verlässliche Arbeitsbedingungen und praktische Unterstützung und für die Pflegebedürftigen und ihre Familien eine Begleitung, die die Qualität der Betreuung gewährleistet und bei steigendem Pflegebedarf die „24-Stunden-Pflege“ nicht alleine lässt.
Deutscher Caritasverband e.V. / 24.05.2023