Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag zu einer Nachbesserung der 28. BAföG-Novelle aufgefordert. „Die zum Wintersemester in Kraft tretende Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um 5,75 Prozent reicht nicht einmal aus, die bei acht Prozent liegende Inflationsrate auszugleichen. Die überwältigende Mehrheit der Studierenden, Schülerinnen und Schüler wird komplett in die Röhre schauen, weil sie bei der Ausbildungsförderung ohnehin leer ausgeht. Auch die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellte Energiepauschale von 200 Euro wird nicht verhindern, dass viele ihre Miete und Heizkosten nicht mehr zahlen können. Der Bundestag muss auf eine Umgestaltung des mit der 28. Novelle geplanten ‚Notfallmechanismus‘ pochen, damit dieser angesichts der bevorstehenden Energiekrise schon im kommenden Wintersemester in Gang gesetzt werden kann“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, mit Blick auf die heutige Beratung der Novelle im Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages. Morgen stehen die zweite und dritte Lesung im Plenum des Parlaments an.
Der mit der 28. BAföG-Novelle geplante Notfallmechanismus ist die Antwort der Bundesregierung auf die unzureichende Unterstützung der Studierenden, Schülerinnen und Schüler in der Corona-Pandemie. Viele hätten im Lockdown ihre Jobs verloren, die von der damaligen Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angebotene Überbrückungshilfe habe viele Bedürftige nicht erreicht. „Es ist zu begrüßen, dass der Kreis der BAföG-Berechtigten künftig bei einer bundesweiten Notlage erweitert werden kann. Dass diese aber nur dann ausgerufen werden kann, wenn der ‚Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten‘ zusammenbricht, greift zu kurz. Auch eine dramatische Steigerung der Lebenshaltungskosten durch die Energiekrise kann viele Studierende, Schülerinnen und Schüler in Not stürzen. Der geplante Notfallmechanismus muss daher bereits im kommenden Wintersemester in Gang gesetzt werden, das Parlament jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen“, mahnte Keller.
„Darüber hinaus muss Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) rasch einen Gesetzentwurf für die 29. BAföG-Novelle vorlegen“, betonte der GEW-Vize. „Das BAföG muss weiter erhöht werden in Richtung des steuerlichen Existenzminimums von 1.200 Euro. Die Koalition muss ihr Versprechen einlösen, das BAföG ‚elternunabhängig(er)‘ zu machen und den Darlehensanteil zu senken. Das Schülerinnen- und Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen muss endlich wieder eingeführt werden“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) / 21.09.2022
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