Die Europäische Kommission hat Mittwoch beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Tieren) zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, die Tierhaltung von den Tätigkeiten auszuschließen, die für Agrarsubventionen in Betracht kommen, und stattdessen ethische und ökologische Alternativen wie zelluläre Landwirtschaft und Pflanzenproteine aufzunehmen. Diese Bürgerinitiative erfüllt alle formalen Voraussetzungen und ist daher nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen.
Die Initiative fordern auch die Einführung von Anreizen für die Erzeugung und den Verkauf von pflanzlichen Erzeugnissen sowie Erzeugnissen der zellulären Landwirtschaft.
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Der heutige Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor. Auch spiegelt der Inhalt der Initiative nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative (EBI) ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012.
Zulässig ist eine Initiative, wenn die darin enthaltenen Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die EBI gibt, hat die Kommission 113 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 89 davon waren zulässig und wurden daher als Europäische Bürgerinitiativen registriert.
EU-Kommission / 27.04.2022
Foto: EU-Kommission