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Starke EU-Asylagentur zur Unterstützung der Asylsysteme in den Mitgliedsstaaten

Europäisches Parlament

Grundrechtsbeauftragter mit Zuständigkeit für einen neuen Beschwerdemechanismus

Die neue EU-Asylagentur wird über erweiterte Befugnisse verfügen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zur Angleichung der Asylnormen beizutragen.

Die am Donnerstag vom Europäischen Parlament gebilligte Gesetzgebung erweitert das bestehende Mandat des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), das seit 2011 tätig ist und seinen Sitz in Valletta auf Malta hat.

Das Unterstützungsbüro wird den Mitgliedstaaten auf deren Antrag operative und technische Hilfe leisten. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Identifizierung und Registrierung von Drittstaatsangehörigen, die Unterstützung der nationalen Behörden bei der Abwicklung des internationalen Schutzverfahrens – auch in Krisenfällen und bei Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen – sowie allgemein bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Die Agentur wird auch mit der Entwicklung von operativen Standards, Analysen und Leitlinien sowie mit Schulungen zu asylrelevanten Themen betraut.

Der Grundrechtsbeauftragte

Auf Antrag der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird die Agentur die Stelle eines Grundrechtsbeauftragten schaffen, der für einen neu eingerichteten Beschwerdemechanismus zuständig sein wird. Der Grundrechtsbeauftragte wird dafür verantwortlich sein, dass die Agentur im Rahmen ihrer Tätigkeit die Grundrechte einhält. Ganz allgemein wird er für die Förderung der Achtung der Grundrechte in der EU-Asylpolitik sorgen.

Eine Gruppe von mindestens 500 Experten zur Unterstützung von Ländern in Notlagen

Die Agentur wird eine Gruppe von mindestens 500 Asylexperten aus den Mitgliedstaaten bilden, die als Mitglieder von Asylunterstützungsteams an der Seite der Experten der Agentur rasch eingesetzt werden können und vor Ort operative Unterstützung leisten.

Überwachung der Situation in den Mitgliedsstaaten

Ab dem 31. Dezember 2023 wird die Agentur überwachen, wie die Mitgliedstaaten verschiedene Aspekte des gemeinsamen Asylsystems der EU umsetzen, um mögliche Mängel zu ermitteln. Im Rahmen dieser Überwachung kann beispielsweise geprüft werden, wie die Kriterien für die Bewertung des Schutzbedarfs und die Art des Schutzes, der den Antragstellern gewährt wird, eingehalten werden, einschließlich der Achtung der Grundrechte, des Kinderschutzes, der Einhaltung der Verfahrensgarantien und der Aufnahmebedingungen.

Das umfassende Überwachungssystem und die Bestimmungen über die Kapazitäten und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten in Situationen, in denen ihre Asylsysteme unverhältnismäßig stark belastet werden, werden in Kraft treten, sobald die derzeitige Dublin-Verordnung ersetzt wird.

Elena YONCHEVA (S&D, BG), Berichterstatterin für diese Verordnung, sagte nach der Abstimmung: „Die heutige Verabschiedung markiert einen historischen Moment für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, indem der erste Baustein eines neuen Systems festgelegt wird. Die Verhandlungen waren nicht immer einfach, aber wir haben uns darauf konzentriert, Brücken zum Rat zu bauen und Differenzen zu überwinden, um eine Einigung für eine echte, vollwertige Europäische Asylagentur zu erzielen. Diese neue Agentur wird in der Lage sein, die neuen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, anzugehen und die Mitgliedstaaten angemessen zu unterstützen, um vor Ort etwas zu bewirken.“

Nächste Schritte

Das Plenum hat die informelle Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten mit 396 Stimmen dafür, 92 Gegenstimmen und 73 Enthaltungen angenommen. Nach der förmlichen Annahme durch den Rat wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Europäisches Parlament / 11.11.2021

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