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Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und Vertikal-Leitlinien

EU- Kommission fordert Interessenträger auf, zu den Entwürfen der überarbeiteten Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und der überarbeiteten Vertikal-Leitlinien Stellung zu nehmen

Auf Grundlage der im Rahmen der Folgenabschätzungsphase gesammelten Erkenntnisse einschließlich der Stellungnahmen der Interessenträger zu den Entwürfen der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien wird die Kommission die Folgenabschätzung fertigstellen und die heute veröffentlichten Entwürfe überarbeiten, damit die neuen Vorschriften bis zum Enddatum der bislang geltenden Regelwerke vorliegen.

Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle Interessenträger aufgefordert werden, zu den Entwürfen der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) und der überarbeiteten Leitlinien für vertikale Beschränkungen („Vertikal-Leitlinien“) Stellung zu nehmen. „Die Überarbeitung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien ist ein wichtiges politisches Vorhaben, weil vertikale Vereinbarungen etwa zwischen Anbietern von Waren und Dienstleistungen und ihren Vertriebshändlern in allen Wirtschaftszweigen der EU allgegenwärtig sind“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.

Ziel der Überarbeitung sei es, die Vorschriften an die Marktentwicklungen anzupassen, die die Funktionsweise der Weltwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren verändert haben, etwa im Zuge des Wachstums des elektronischen Handels und der Online-Plattformen. Die Interessenträger werden aufgefordert, bis zum 17. September 2021 zu den beiden Entwürfen Stellung zu nehmen.

Die Beiträge werden in die neuen Vorschriften einfließen, die am 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen.

Die Entwürfe der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien beruhen auf einem umfassenden Überarbeitungsverfahren, das im Oktober 2018 eingeleitet wurde. Im Rahmen der Überarbeitung sollen bestimmte Bereiche der gegenwärtigen Regelwerke, die laut der Evaluierung nicht klar genug formuliert sind, Lücken aufweisen oder angesichts der jüngsten Marktentwicklungen nicht mehr aktuell sind, angepasst werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen

Wie in dem erläuternden Vermerk zum Entwurf der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien ausführlicher dargelegt, zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab,

  • den in der Vertikal-GVO vorgesehenen geschützten Bereich („Safe Harbour“) an den geänderten Anwendungsbereich der Verordnung anzupassen. Dies betrifft die vier Bereiche zweigleisiger Vertrieb, Paritätsverpflichtungen, Beschränkungen des aktiven Verkaufs und bestimmte indirekte Maßnahmen zur Beschränkung des Online-Verkaufs;
  • Interessenträgern aktuelle Orientierungshilfe für ein durch die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Plattformen geprägtes neues Unternehmensumfeld bereitzustellen und eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften für vertikale Vereinbarungen in der gesamten EU zu gewährleisten. Insbesondere werden die Anwendung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien auf Beschränkungen des Online-Verkaufs und von Online-Werbung klarer formuliert und spezifische Regeln und Hinweise für die Plattformwirtschaft eingeführt;
  • die Befolgungskosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu senken, indem Bestimmungen, die besonders komplex und schwer umzusetzen sind, vereinfacht und klarer gefasst werden.

Die nächsten Schritte

Die Interessenträger werden aufgefordert, bis zum 17. September 2021 zu den beiden Entwürfen Stellung zu nehmen.

EU-Kommission / 09.07.2021

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