Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hält die geplante Pflegereform der Bundesregierung für unzureichend und sieht erheblichen Klärungsbedarf. Die wesentlichen Ziele einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung wie die nachhaltige Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, bessere Arbeitsbedingungen sowie die Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe, deutliche Leistungssteigerungen sowie eine zukunftssichere Refinanzierung der Leistungen würden leider nicht erreicht, heißt es in einer Stellungnahme des DRK zur Anhörung der Reform im Bundestag.
Bereits jetzt stehe fest, dass in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages weitere notwendige Schritte für eine tatsächlich umfassende, finanziell solide und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung unternommen werden müsse. So sei nach wie vor unklar, wer wie hoch finanziell belastet werde und was sich am Ende auch wirklich bezahlen lasse. Es müsse endlich ernsthaft diskutiert werden, was uns die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wert sei. Dazu benötige man eine ehrliche Debatte, die auch eine moderat vertretbare Erhöhung des einkommensbezogenen Pflegeversicherungsbeitrags für alle nicht ausschließe. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung müsse insgesamt wesentlich verbreitert werden.
Über diese grundlegenden Erwägungen hinaus seien Maßnahmen notwendig, die sofort wirksam würden. Insbesondere für eine angemessene Personalausstattung mit besseren Löhnen in der Altenpflege bedarf es nach Einschätzung des DRK deutlich höhere steuerfinanzierte Bundeszuschüsse und unter anderem die vollständige Refinanzierung der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen aus dem Sozialgesetzbuch V.
Das DRK weist außerdem nachdrücklich darauf hin, dass der existenzsichernde Pflegeschutzschirm zum Ausgleich der Belastungen durch Covid-19 zum 30. Juni 2021 ausläuft. Die Pandemie sei jedoch noch nicht vorbei.
DRK / 07.06.2021
Foto: DRK