ALMANYALILAR – Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen findet seit 1992 jährlich am 5. Mai statt. 1992 wurde der Aktionstag von den Interessenvertretungen Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) ins Leben gerufen und findet seit dem jedes Jahr statt. An diesem Tag setzen sich europaweit Aktivist*innen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein.
Heute hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) mit einer protestaktion in Berlin auf das geplante Gesetz für mehr Barrierefreiheit aufmerksam gemacht und teilt in Übereinstimmung mit einer Vielzahl weiterer Behindertenverbände die Auffassung, dass die Lebenswirklichkeit eines Großteils in Deutschland lebender Menschen mit Behinderung, vom Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig ignoriert wird.
ISL-Expertin für Barrierefreiheit Jessica Schröder beschreibt „Es wird ein Gesetzesentwurf zur Barrierefreiheit im Bundestag bearbeitet, der den baulichen Zugang völlig ignoriert, viel zu lange Umsetzungsfristen hat, Barrierefreiheit gewerblich genutzter Software ausschließt, keine zentralisierte und für die behinderten Verbraucher*innen konsequent barrierefreie und transparente Marktüberwachung vorsieht und viel zu viele Zumutbarkeitsausnahmen für die Privatwirtschaft beinhaltet.“
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, erklärt der Bundesvorsitzende der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv, Karl Finke: „Am diesjährigen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, um den 5. Mai, wollen wir den Protestcharakter dieses Tages betonen und es allen Selbstaktiven ermöglichen, auf die Situation von Menschen mit Behinderung vor Ort und im Sozialraum zu reagieren. Ziel des Tages ist es, auf die noch vorhandenen Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und auf deren Umsetzung beziehungsweise Abschaffung zu drängen.“
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und wird nur mit den Mindestanforderungen der europäischen Union (EU) in Deutschland umgesetzt, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu umgehen.