Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Vorsorge ist keine Frage des Alters. Es ist beispielsweise ein Irrglaube, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner, erwachsene Kinder oder Eltern automatisch alle wichtigen Entscheidungen im Ernstfall treffen dürfen. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen oder Verfügungen zu treffen, damit die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Nur so kann ich selbst entscheiden, wer für mich rechtlich wirksame Entscheidungen trifft. Deshalb geben wir in drei neu aufgelegten Broschüren allen Hamburgerinnen und Hamburgern praktische Tipps und Beispiele für Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen an die Hand.“
Eine rechtliche Vertreterin beziehungsweise ein rechtlicher Vertreter kann für den erkrankten Menschen Entscheidungen in vielen Lebensbereichen treffen, falls das nötig werden sollte. Das betrifft zum Beispiel medizinische Maßnahmen, Vermögens- und Behördenangelegenheiten oder die Entscheidung über den Aufenthaltsort. Auch schwierige Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund einer Erkrankung können dazu zählen. Wer gegebenenfalls als rechtliche Vertretung tätig werden soll, bestimmt am besten jeder Mensch vorsorglich durch eine Bevollmächtigung selbst.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / 01.04.2021
Foto: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz