Der Kooperationsausschuss wurde auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 eingerichtet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 voranzutreiben. Hierzu soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Das Grundgerüst für ein solches Monitoring wurde heute aufgesetzt.
Hierzu Staatssekretär Andreas Feicht: „Die Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Mit dem Kooperations-ausschuss arbeiten Bund und Ländern noch intensiver zusammen. Zudem erhöhen wir mit einem regelmäßigen Monitoring die Transparenz beim Erneuerbaren Ausbau und schaffen so eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele.“
Aufgabe des Kooperationsausschusses ist es, einen Monitoringprozess zu entwickeln, um die EE-Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Erneuerbaren-Ausbau insgesamt voranzutreiben. Das Grundgerüst für ein solches Monitoring wurde heute verabschiedet. So sollen die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs, der Zubau erneuerbarer Anlagen, der Abgleich mit Länder-Ausbauzielen sowie Daten zur Flächenverfügbarkeit für Wind an Land oder zum Stand der Genehmigungen beim Thema Repowering abgefragt und erfasst werden.
BMWi / 24.03.2021