Der Verfassungsgerichtshof (AYM) entschied, dass die Vorwürfe bezüglich der Verletzung des Rechts auf Leben des Özgür Gündem Zeitungsreporters Nazım Babaoğlu wegen Nichterschöpfung der Rechtsmittel unzulässig sind, da die Untersuchung des Standesamtes bezüglich seines Verschwindens ergab, dass er am Leben sei.
Wie Ömer Akın von der Nachrichtenagentur Mesopotamien berichtet, setzt die Familie des Journalisten Nazım Babaoğlu, der am 12. März 1994 im Bezirk Sêwereg (Siverek) in Riha festgenommen wurde, wo er Nachrichten verfolgte, und von dem nie wieder etwas gehört wurde, ihren 29-jährigen juristischen Kampf fort. Nachdem der Staatsrat die Entscheidung des örtlichen Gerichts, keine Anklage zu erheben, bestätigt hatte, wurde der Fall 2018 vor das Verfassungsgericht gebracht.
Bei der Entscheidung über den Antrag der Familie Babaoğlu im Rahmen der „Verletzung des Rechts auf Leben“ entschied das Verfassungsgericht, dass die Behauptungen bezüglich der Verletzung des Rechts auf Leben aufgrund der laufenden Untersuchung und der Nichterschöpfung der Rechtsmittel unzulässig sind. Das Verfassungsgericht entschied außerdem, dass die Behauptung, das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, ebenfalls unbegründet sei und erklärte diese Klage für unzulässig. Das Gericht bewertete auch die Behauptung der Familie Babaoğlu, das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, und entschied, dass diese Behauptung zulässig sei.
ZULETZT GESEHEN IM HAUS VON BUCAK
Babaoğlus älterer Bruder Cemal Babaoğlu bezeichnete die Entscheidung des Verfassungsgerichts als skandalös. Babaoğlu sagte, sein Bruder sei 1994 nach Sêwereg gereist, um die Nachrichten zu verfolgen, und man habe nichts mehr von ihm gehört. Danach hätten sowohl seine Familie als auch die Zeitung Nachforschungen angestellt und herausgefunden, dass sein Bruder zuletzt im Haus von Sedat Bucak gesehen worden sei. Babaoğlu sagte, dass ein anderer Bürger, dessen Bruder damals ebenfalls vermisst wurde, Nazım Babaoğlu im Haus von Sedat Bucak gesehen hatte, während er nach seinem Bruder suchte, und dass er über diesen Vorfall ausgesagt hatte, und fügte hinzu: „Zusammen mit den Zeugen haben wir die Informationen darüber, wo Nazım gesehen wurde, wer ihn mitgenommen hat und wie er verschwunden ist, an Ahmet Karacan, den damaligen Sonderstaatsanwalt von Diyarbakır, übermittelt. Der Zeuge des Vorfalls kam persönlich und sagte, dass er Nazım im Haus von Sedat Bucak gesehen hatte. All dies wurde in den Akten festgehalten.“
SKANDALÖSE ENTSCHEIDUNG NACH 25 JAHREN!
Babaoğlu erinnert daran, dass sie nach dem Verschwinden seines Bruders einen juristischen Kampf begonnen hatten: „Zunächst reichten wir bei der Staatsanwaltschaft Urfa eine Strafanzeige ein. Dann lehnte das örtliche Gericht unseren Fall trotz aller Beweise und Zeugen mit der Begründung „Mangel an Beweisen“ ab. Dieser Prozess dauerte 10 Jahre. Dann brachten wir unseren Fall vor den Staatsrat, der ebenfalls 10 Jahre lang wartete. Danach wurde erneut ein negativer Bescheid erlassen. Daraufhin brachten wir den Fall vor das Verfassungsgericht, wo unser Fall 5 Jahre lang wartete. Das Verfassungsgericht hat nach 5 Jahren eine skandalöse Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist eine Schande im Namen des Rechts“.
DIE FAMILIE BABAOĞLU WURDE KRIMINALISIERT
In der mit Gründen versehenen Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 30. März, die ihnen vor kurzem zugestellt wurde, heißt es über die Familienmitglieder, dass sie als Mitglieder oder Propagandisten einer terroristischen Vereinigung vorbestraft sind und vor Gericht gestellt wurden“, sagte Babaoğlu: „Außerdem steht dort, dass Nazım noch lebt. Es wird behauptet, dass eine Prüfung in den Bevölkerungsregistern vorgenommen wurde und dass Nazım noch am Leben ist. Deshalb wurde unsere Klage abgewiesen, weil es keine Beweise gab, die die Anschuldigungen untermauert hätten.“
DER STAAT MUSS SICH DER VERGANGENHEIT STELLEN
Babaoğlu betonte, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung getroffen habe, indem es alle Beweise und Zeugenaussagen ignoriert habe, und fuhr mit folgenden Worten fort: „Wir sind von dieser Entscheidung nicht überrascht, weil es hier eine staatliche Politik gibt. Sogar General Atilla Kıyak, der damals ein ranghoher Offizier im Militär war, sagte: ‚Das Verschwindenlassen war damals eine staatliche Politik‘ und erklärte, es sei die Politik von Tansu Çiller und Mehmet Ağar gewesen. Manchmal spricht man von einem tiefen Staat, aber er ist nicht sehr tief. Unter dem Namen des Kampfes gegen den Terrorismus terrorisierten sie die patriotischen, gebildeten und sensiblen Menschen in diesem Land. Sie haben die Drecksarbeit selbst gemacht. Natürlich werden Journalisten über sie schreiben. Sie ließen die Journalisten dafür bezahlen. Sie waren der Meinung, dass niemand sehen würde, was sie getan haben, wenn die Berichte nicht veröffentlicht würden. Der Staat muss sich dieser hundertjährigen Geschichte stellen. In diesem Land verlieren die Bürger des Landes und die Mafia gewinnt. Bandenähnliche Beziehungen sind auf dem Vormarsch. Das untergräbt die Ehre und Würde des Staates. Von einem Staat, der kein Rechtsstaat ist, darf niemand etwas erwarten.“
‚WIR WERDEN UNSEREN PROZESS FORTSETZEN‘
Babaoğlu betonte, dass sie ihren juristischen Kampf fortsetzen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen werden: „Eigentlich hatten wir nicht den Wunsch, den Fall vor den EGMR zu bringen. Wir wollten, dass die Türkei nach ihrem eigenen Recht entscheidet, aber sie haben die Gerichte mit Füßen getreten. Stellen Sie sich vor, ein Staat, der seine eigenen Bürger festhält und verschwinden lässt, hat die Kriterien eines Staates nicht erfüllt. Unser juristischer Kampf wird hier nicht enden. Sie denken, dass sie diesen Kampf beenden werden, aber wir werden unseren Kampf fortsetzen.“
Foto: MA