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Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen geht an den Start

Beratung

Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung.

Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel: „Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich das Energiesparen lohnt und Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrie vor steigenden Energiekosten geschützt werden. Die Preisbremsen sind einfach und pauschal. Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“

Das BMWK hat der dena den Auftrag erteilt, die Hotline ab dem 1. März 2023 zu betreiben. Diese Hotline ist ab sofort unter der Telefonnummer 0800-78 88 900 zu erreichen.

Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html bereitgestellt.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1.12.22 bis 31.3.23 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

BMWK / 01.03.2023

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