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GEW: „Streikrecht für Beamte jetzt!“

Bildungsgewerkschaft zur Verhandlung vor dem EGMR zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte: „Beamtenrecht fit für das 21. Jahrhundert machen“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch einmal für das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte stark gemacht. „Das Streikrecht ist ein Menschen- und Grundrecht, das den Beamtinnen und Beamten nicht länger verweigert werden darf“, stellte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in Straßburg fest. Die Rechtsprechung in Deutschland verletze die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und stehe im Widerspruch zur internationalen Rechtsprechung. „Das Beamtenrecht muss endlich fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden: Dafür wollen wir es modernisieren und demokratisieren – und damit vom Staub des 18. Jahrhunderts befreien, ohne dabei den Beamtenstatus als solchen in Frage zu stellen.“

„Die Beamtinnen und Beamten brauchen das Streikrecht, weil die Arbeitgeber beispielsweise die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung einseitig diktieren“, betonte Finnern. „Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß, damit muss endlich Schluss sein.“ Ein Blick in andere europäische Länder zeige, dass der Beamtenstatus mit Kollektivverhandlungen und auch mit einem Streikrecht zu vereinbaren ist. Dabei gebe es allerdings Einschränkungen des Streikrechts, etwa für bestimmte Funktionen in Polizei, Militär oder Justizvollzug. Allein der Beamtenstatus reiche dafür nicht aus. „Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, die ein Verbot des Streikrechts rechtfertigen würden“, erläuterte die GEW-Vorsitzende. Sie stellte klar, dass „Lehrkräfte kein Recht auf freie Wahl des Status´ als Beamte oder Angestellte haben“.

Info: Heute haben die Prozessvertretungen der beschwerdeführenden GEW-Mitglieder und die Bundesrepublik Deutschland in der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR ihre Positionen vorgestellt und begründet. Dabei ging es um die Frage: Müssen Beamtinnen und Beamte ein Streikrecht erhalten? Die GEW sagt: „Ja“. Die Bundesrepublik sagt: „Nein“ – gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Das BVerfG kam damals zu dem Schluss: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken. Es begründete seine Entscheidung mit den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, die höher zu bewerten seien als die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, die als Ultima Ratio auch das Streikrecht vorsieht.

Die GEW erwartet, dass der EGMR sein schriftliches Urteil in den nächsten Monaten veröffentlichen wird.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) / 01.03.2023

Logo: GEW

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