Die Europäische Kommission hat beschlossen, Kamerun als „nichtkooperierendes Land“ im Kampf gegen die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei („IUU-Fischerei“) einzustufen. Diese so genannte „rote Karte“ bedeutet, dass keine Fischereierzeugnisse aus Kamerun mehr in die EU-Staaten eingeführt werden dürfen, selbst wenn sie mit Fangbescheinigungen der kamerunischen Behörden versehen sind. Der für Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Nachhaltige Fischerei und eine bessere Meerespolitik gehen Hand in Hand, und die Kommission setzt sich nachdrücklich für beides ein. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber IUU-Fischerei, weshalb die Kommission heute entschlossen gehandelt und Kamerun eine rote Karte ausgehändigt hat.“
Er sagte weiter: „Wir bleiben bereit, den Dialog mit Kamerun weiterzuführen, um gegen die Bedrohung vorzugehen, die die IUU-Fischerei für die Nachhaltigkeit der Fischbestände, die Küstengemeinden, die Ernährungssicherheit und den Lebensunterhalt derjenigen Fischerinnen und Fischer bedeutet, die sich an die Vorschriften halten.“
Die heutige Entscheidung stützt sich auf die IUU-Verordnung der EU, mit der sie gegen illegale, ungemeldeten und unregulierte Fischerei („IUU-Fischerei“) vorgeht und sicherstellt, dass nur legal gefangene Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gelangen können.
Schwerwiegende Mängel
Die Aufnahme Kameruns in die Liste nichtkooperierender Länder beruht auf dem Fortbestehen schwerwiegender Mängel, die in einer im Februar 2021 angenommenen Mitteilung dargelegt wurden, in der bereits vor der Möglichkeit gewarnt wurde, Kamerun als nichtkooperierendes Land einzustufen. Insbesondere haben es die kamerunischen Behörden versäumt, eine angemessene Kontrolle der nationalen Fischereiflotte sicherzustellen und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Einstellung und Verhinderung der IUU-Fischerei zu ergreifen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird ihren Dialog mit den kamerunischen Behörden fortsetzen, um das Land bei der Behebung der festgestellten Mängel zu unterstützen.
Die Kommission wird nun dem Rat vorschlagen, dieses Land in die Liste der nichtkooperierenden Länder aufzunehmen.
Hintergrund
Die IUU-Fischerei ist eine der größten Bedrohungen für die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen. Sie gefährdet die Grundlage der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union und die Bemühungen der EU auf internationaler Ebene eine bessere Meerespolitik zu fördern. Die IUU-Fischerei stellt auch eine große Gefahr für die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt der Meere dar. Zur Verwirklichung des europäischen Grünen Dealsund des Ziels für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen wendet die Kommission einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber IUU-Fischerei an.
Der Gesamtwert der IUU-Fischerei wird auf 10 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Jährlich werden zwischen 11 und 26 Millionen Tonnen Fisch illegal gefangen; das entspricht mindestens 15 Prozent der weltweiten Fangmengen.
Der heutige Beschluss der Kommission wurde auf der Grundlage der 2010 in Kraft getretenen „IUU-Verordnung“ der EU gefasst. Eine ihrer Säulen ist die Fangbescheinigungsregelung, mit der sichergestellt werden soll, dass nur rechtmäßig gefangene Fischereierzeugnisse Zugang zum EU-Markt erhalten. Die Verordnung sieht auch spezielle Mechanismen für den Dialog mit den Ländern vor, die ihren Verpflichtungen als Flaggen-, Küsten-, Hafen- und Marktstaat nach internationalem Recht nicht nachkommen. Zwar kann eine mangelnde Zusammenarbeit im Rahmen des Dialogs zur Einstufung des Landes als nichtkooperierendes Drittland führen (die sogenannte „rote Karte“ und anschließende Aufnahme in die Liste), doch generell beruhen die IUU-Dialoge auf den Prinzipien der Zusammenarbeit und Unterstützung der Länder und sind ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei. Ein Überblick über das Verfahren findet sich in dieser Infografik.
Seit November 2012 hat die Kommission einen förmlichen Dialog mit 26 Drittländern aufgenommen, die sie im Zusammenhang mit der Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei offiziell verwarnt hat. In den meisten Fällen wurden erhebliche Fortschritte erzielt, sodass die Kommission die Phase des förmlichen Dialogs zufriedenstellend abschließen und die getroffenen Beschlüsse aufheben konnte. Nur wenige Länder haben nicht das erforderliche Engagement gezeigt und keine Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten Mängel zu beheben.
EU-Kommission / 05.01.2023