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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Kommission will mehr Transparenz bei Einkommen von Männern und Frauen

Das Recht von Frauen und Männern auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stellt seit den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 ein Grundprinzip der Europäischen Union dar.

Die EU-Kommission will sicherstellen, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten. Mit einem Donnerstag vorgelegten Vorschlag sollen Arbeitgeber künftig zu mehr Lohntransparenz verpflichtet und der Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung verbessert werden. „Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Und für gleiches Entgelt braucht man Transparenz. Arbeitnehmerinnen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie fair behandeln. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen sie sich zur Wehr setzen können und das bekommen, was ihnen zusteht“, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Der heutige Vorschlag zur Lohntransparenz stellt eine politische Priorität von Kommissionspräsidentin von der Leyen dar und enthält Maßnahmen zur Lohntransparenz, darunter Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende, das Recht auf Informationen über das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichterstattungspflichten im Hinblick auf geschlechtsspezifisches Lohngefälle für große Unternehmen.

Der Vorschlag stärkt auch die Instrumente, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen können, und erleichtert den Zugang zur Justiz. Arbeitgebern wird es nicht gestattet sein, Arbeitsuchende nach ihrer früheren Vergütung zu fragen, und sie müssen auf Anfrage der Arbeitnehmer entgeltbezogene anonymisierte Daten zur Verfügung stellen. Zudem werden Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung für Lohndiskriminierung haben.

EU-Kommission / 04.03.2021

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