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Kommission verabschiedet neue Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien in Lebensmitteln

Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS)

Die Europäische Kommission setzt strengere Grenzwerte für den Höchstgehalt von vier Stoffen aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in Lebensmitteln.

Die Europäische Kommission setzt strengere Grenzwerte für den Höchstgehalt von vier Stoffen aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in Lebensmitteln. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides spricht von einem weiteren Schritt, um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu stärken. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2023.

Die vier fraglichen Chemikalien – Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) – werden auch als „ewige Chemikalien“ oder „forever chemicals“ bezeichnet, da ihre chemische Zusammensetzung ihren Abbau verhindert. Sie sind sehr stabil, langlebig und umweltpersistent und können negative Auswirkungen auf das Immunsystem, die Entwicklung von Föten und Säuglingen und den Cholesterinspiegel haben.

Die Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften einstimmig unterstützt. Vorangegangen war eine fundierte wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA.

 

EU-Kommission / 07.12.2022

Foto: EU-Kommission

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