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Die Antwort eines Busunternehmens auf die Bitte eines Fahrgastes um eine Gebetspause ging viral

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Die Erklärung eines in Van ansässigen Busunternehmens zur Ablehnung der Bitte eines Fahrgastes um eine Gebetspause wurde in den sozialen Medien zu einem heißen Thema.

Die Erklärung eines in Van ansässigen Busunternehmens zur Ablehnung der Bitte eines Fahrgastes um eine Gebetspause wurde in den sozialen Medien zu einem heißen Thema.

Das Reiseunternehmen Öz Erciş lehnte die Bitte eines Passagiers um eine Gebetspause ab. In der Erklärung des Unternehmens zu der Krise zwischen dem Fahrgast und dem Busfahrer heißt es: „Die Republik Türkei ist ein demokratischer und säkularer Rechtsstaat. Die verfassungsmäßigen Rechte von Fahrgästen, die nicht beten, können nicht ignoriert werden, nur weil ein paar Fahrgäste beten.

Ein Fahrgast namens Abdullah Gündüz bat das Reiseunternehmen Öz Erciş um eine dreiminütige Pause für das Mittags- und Abendgebet. Dieser Antrag wurde jedoch von der Gesellschaft mit der Begründung abgelehnt, dass dies „die Rechte aller anderen Fahrgäste verletzen würde“. Daraufhin teilte Abdullah Gündüz die Geschehnisse auf seinem Twitter-Account in kritischer Weise mit. Die sozialen Medien wurden in zwei Bereiche unterteilt.

Anschließend veröffentlichte der Anwalt des Unternehmens, Rechtsanwalt Tuncay Keserci, auf seinem Social-Media-Konto einen Beitrag mit dem Titel „Im Namen der Öz Erciş Reise Gesellschaft präsentieren wir unsere schriftliche Erklärung zur Information der Öffentlichkeit“. Die Erklärung des Unternehmens enthielt die folgenden Aussagen:

„Das Anhalten von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen außerhalb der festgelegten Routen und Haltestellen auf diesen Routen, außer in lebensbedrohlichen Situationen, ist aufgrund des Charakters des öffentlichen Verkehrssystems selbst nicht geeignet. Artikel 2 der Verfassung definiert die Republik Türkei als einen demokratischen, säkularen und sozialen Rechtsstaat. Gemäß Artikel 14 der Verfassung darf keines der in der Verfassung festgelegten Rechte ausgeübt werden, insbesondere nicht zum Zwecke der Abschaffung des demokratischen und säkularen Verständnisses.

Artikel 23 der Verfassung garantiert die „Niederlassungs- und Bewegungsfreiheit“ und Artikel 24 die „Religions- und Gewissensfreiheit“.

Foto: Rudaw

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Bericht über die Pressefreiheit in der Türkei im Oktober 2022

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