Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird ab dem 1.11.2022 unter verbesserten Förderkonditionen bezuschusst. Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31.12.2023.
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen: „Wärmepläne liefern die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Sie werden von Versorgern genutzt, um zukünftige Infrastrukturplanungen daraus abzuleiten. Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen. Die Wärmeversorgung der Zukunft ist erneuerbar und macht uns dadurch unabhängiger von fossilen Energieimporten. Ich freue mich, dass wir insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Preise ein so attraktives Förderangebot unterbreiten können. Ich möchte alle Kommunen ermutigen, dieses Angebot zu nutzen.“
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die novellierte Richtlinie zum 1. November 2022 in Kraft setzen. Im Zeitraum bis zum 31.12.203 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Mit der Kommunalrichtlinie, dem größten nationalen Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, unterstützt die Bundesregierung seit 2008 den Klimaschutz vor Ort. Von 2008 bis Ende 2021 hat die NKI im Rahmen der Kommunalrichtlinie rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen mit rund 965 Millionen Euro unterstützt.
Es wurden so insgesamt Investitionen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro ausgelöst.
Die Richtlinie bietet strategisch-konzeptionelle Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser und Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
BMWK / 01.11.2022