Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II soll Behörden und Ermittlern Werkzeuge in die Hand geben, schmutziges Geld in Deutschland effektiv zu bekämpfen. Doch der Gesetzentwurf, der heute vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, bleibt nach Auffassung der Bürgerbewegung Finanzwende hinter diesen Erwartungen zurück, auch wenn es manche Fortschritte gebe.
“Kommt das Gesetz so durch, wird Deutschland auch in Zukunft ein sicherer Hafen für schmutziges Geld sein”, bemängelt Konrad Duffy, Referent Finanzkriminalität bei Finanzwende. “Das ist alles andere als der versprochene große Wurf.” Duffy verweist darauf, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz eigentlich eine grundlegende Verbesserung durchsetzen wollte. Stattdessen handele es sich bei dem vorliegenden Entwurf um bloßes Stückwerk.
Die Organisation begrüßt zwar, dass mit dem neuen Gesetz der Immobilienkauf mit Bargeld verboten sowie zumindest etwas mehr Transparenz geschaffen werden soll. Doch bei der Vermögensabschöpfung, deutlichen Nachbesserungen am Transparenzregister und durchsetzungsstarken Behörden blieben zu viele Leerstellen. “Viele entscheidende Werkzeuge, mit denen sich schmutzige Gelder enttarnen und abschöpfen lassen, stehen Ermittlungsbehörden weiter nicht zur Verfügung”, kritisiert Konrad Duffy von Finanzwende. Es sei eine verpasste Chance und anders als angekündigt, dass sich das Gesetz nicht stärker gegen schmutzige Gelder allgemein richte.
Unter anderem fordert der Verein, dass Immobilien, deren wahre Eigentümer sich nicht kenntlich machen, nach einer Übergangszeit in Bürgerhand überführt werden sowie erweiterte administrative Möglichkeiten bei der Vermögensabschöpfung. Mit einer öffentlichen Aktion vor dem Bundeskanzleramt unterstrich Finanzwende heute die Kritik an den fehlenden Werkzeugen. Die Organisation will weiter Druck machen, damit im weiteren Gesetzgebungsprozess noch nachgebessert wird.
Bürgerbewegung Finanzwende e. V. / 26.10.2022
Foto: finanzwende.de