Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserregendem Asbest stärken und zeigt zudem den Weg in Richtung einer asbestfreien Zukunft auf. Unter anderem soll der derzeit geltende Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz um das Zehnfache sinken, von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter.
Asbest darf seit 2005 in der EU nicht mehr verwendet werden, ist aber noch in älteren Gebäuden verbaut. Fast acht von zehn der in den EU-Staaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Um die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen, ist es daher wichtig, die von einer Exposition gegenüber Asbest ausgehenden Gefahren einzudämmen. Vor dem Hintergrund des grünen Wandels und des Bestrebens der EU, die Renovierungsquote von Gebäuden zu erhöhen, ist dies umso relevanter.
Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, erklärte: „Im vergangenen Jahr haben wir uns zum Ziel gesetzt, den zentralen Forderungen nachzukommen, die das Europäische Parlament in seinem Bericht über den Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest formuliert hat. Jetzt, ein Jahr später, legt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die nicht nur einen besseren Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten, sondern uns auch einen gewaltigen Schritt näher zu einem asbestfreien Europa bringen.“
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides fügte hinzu: „Prävention ist wirksamer als jede Krebsbehandlung. Da 40 Prozent der Krebsfälle vermeidbar sind, ist Prävention die effizienteste langfristige Strategie. Im Rahmen der Maßnahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung wollen wir einen wesentlichen Beitrag zur Krebsprävention leisten, indem wir die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen verringern – einer davon ist Asbest.“
Vorschläge der Kommission
Konkret legt die Kommission zwei Initiativen für den Schutz von Mensch und Umwelt vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft vor:
- eine Mitteilung über den Weg hin zu einer asbestfreien Zukunft, in der das Thema Asbest umfassend angegangen wird – von der besseren Diagnose und Behandlung von Asbesterkrankungen über die Erkennung und sichere Beseitigung von Asbest bis hin zur Entsorgung von Asbestabfall sowie
- ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz, um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine erhebliche Senkung des Grenzwerts für die Asbestexposition bei der Arbeit zu verbessern.
Für den Schutz auch künftiger Generationen vor den mit Asbest verbundenen Gefahren formuliert die Kommission in der heute vorgelegten Mitteilung ein umfassendes gesundheitspolitisches Konzept mit folgenden Zielen:
- Bessere Unterstützung von Opfern von Asbestkrankheiten
- Besserer Schutz vor Asbest für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Bessere Informationen über Asbest in Gebäuden
- Sichere Asbestentsorgung, keine Verschmutzung
Über die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden beträchtliche EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten in puncto Gesundheitsvorsorge, Behandlung, Gebäudesanierung und Asbestentfernung zu unterstützen.
Bei der Bekämpfung von Asbest will die EU weltweit weiterhin vorbildlich vorangehen, beispielsweise im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der G7 und der G20.
Gefahren durch Asbest
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der in der EU noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. So wirken sich Gebäuderenovierungen zwar positiv auf die Gesundheit und die Lebensbedingungen der Menschen aus und senken die Energiekosten. Dadurch steigt jedoch auch das Risiko einer Asbestexposition, insbesondere für Beschäftigte auf dem Bau.
Werden asbesthaltige Materialien etwa bei Renovierungen beschädigt und Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet, stellt dies eine besondere Gefahr für die Gesundheit dar. Das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern kann beispielsweise Mesotheliome oder Lungenkrebs verursachen, wobei erste Krankheitsanzeichen meist erst etwa 30 Jahre nach der Exposition auftreten.
Nächste Schritte
Die Kommission fordert die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Sozialpartner sowie alle anderen Interessenträger auf, die Maßnahmen zur Verwirklichung eines asbestfreien Europas für heutige und künftige Generationen zu beschleunigen.
Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz soll vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert werden; dabei hofft die Kommission auf eine rasche Annahme. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
EU-Kommission / 2809.2022
Foto: EU-Kommission