Die EU-Kommission hat die jährliche Bilanz für den EU-Haushalt 2021 vorgelegt. Demnach hat der EU-Haushalt, flankiert durch das Konjunkturprogramm NextGenerationEU, im schwierigen Umfeld der COVID-19-Pandemie einen entscheidenden Beitrag geleistet, von dem die EU-Bürgerinnen und -Bürger profitiert haben. Außerdem entsprach er den höchsten Standards bei der Verwaltung der Mittel. Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung, sagte: „Dem EU-Haushalt kam bei der umfassenden Reaktion der EU auf ein weiteres äußerst schwieriges Jahr eine Schlüsselrolle zu. Wir haben die wirtschaftliche Erholung in der EU weiterhin unterstützt und zugleich einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinschaften in der EU erbracht.“ Durch den erfolgreichen Start der Aufbau- und Resilienzfazilität werde der ökologische und digitale Wandel noch stärkere Impulse erhalten, so Hahn.
Gute Ergebnisse in einem schwierigen Umfeld
Wie aus der Bilanz hervorgeht, haben die EU-Mittel auch 2021 eine entscheidende Rolle bei der Reaktion der EU auf die Coronavirus-Pandemie und ihre Folgen gespielt. Zu den wichtigsten Projekten gehörten die Finanzierung der Einführung des digitalen COVID-19-Zertifikats, die Beschaffung medizinischer Ausrüstung, die Unterstützung für medizinisches Personal, die operationelle Unterstützung für mobile medizinische Reaktionskapazitäten und der Erwerb von Impfstoffen für Länder mit niedrigem Einkommen.
In der Bilanz wird hervorgehoben, dass die Kommission bei der Verwaltung des Haushalts ein hohes Maß an Flexibilität an den Tag gelegt hat, um sich konkret ergebende Herausforderungen zu bewältigen – was die Kommission in dem sich wandelnden geopolitischen Umfeld auch weiterhin tut.
2021 hat die Kommission mit der Aufnahme von Mitteln über NextGenerationEU begonnen, mit denen die Erholung unterstützt wird, und hat auf der Grundlage der genehmigten Aufbau- und Resilienzpläne erste Auszahlungen vorgenommen.
Grünes und digitales Engagement
In den 2021 gebilligten Aufbau- und Resilienzplänen sind Mittel für die Klimapolitik und digitale Maßnahmen vorgesehen, die in beiden Fällen sogar noch über die in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Ziele hinausgehen, was Ausdruck des echten Engagements der EU für den ökologischen und digitalen Wandel ist.
Insgesamt wurden 2021 34,6 Prozent der Mittel aus dem EU-Haushalt und aus NextGenerationEU bzw. 146 Mrd. Euro für die Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt. Das bedeutet, dass alleine im Jahr 2021 bereits EU-Mittel in Höhe von zwei Dritteln des Betrags, der im Gesamtzeitraum 2014-2020 für Klimaschutz und Digitalisierung ausgegeben wurde, für diese Ziele aufgewandt wurden. Somit befindet sich die EU auf einem guten Weg, um das Gesamtziel für die Jahre 2021 bis 2027 zu erreichen.
Schutz des EU-Haushalts
Während diese Ergebnisse erzielt wurden, wurde gleichzeitig sichergestellt, dass der EU-Haushalt im Interesse der Steuerzahler gut vor Betrug und Unregelmäßigkeiten geschützt ist. Die Maßnahmen zum Schutz des Haushalts umfassen einen soliden internen Kontrollrahmen, eine ständige Überwachung der Risiken (insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise) und etablierte mehrjährige Kontrollstrategien, die dazu beitragen, Fehler zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren und Bereiche auszumachen, in denen Verbesserungen erforderlich sind.
Infolge der bestehenden Kontrollen wird das Fehlerrisiko bei der Auszahlung von Mitteln an Partner und Empfänger auf 1,9 Prozent des Gesamtvolumens geschätzt. Dies liegt unter der vom Europäischen Rechnungshof angewandten Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent. Viele dieser Fehler, die schätzungsweise 1,1 Prozent der Gesamtausgaben betreffen, werden noch vor Abschluss der Programme korrigiert. Somit beträgt das Risiko für tatsächliche Fehler am Ende des Programmzyklus 0,8 Prozent der Gesamtausgaben.
Hintergrund
Jährliche Management- und Leistungsbilanz
Mit der jährlichen Management- und Leistungsbilanz übernimmt die Kommission die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltung des EU-Haushalts des Vorjahres. Diese Bilanz ist in Artikel 318 AEUV und Artikel 247 der Haushaltsordnung vorgesehen und Teil der integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte, die die Kommission dem Europäischen Parlament zur Unterstützung ihres Entlastungsantrags vorlegt. Die Entlastung ist das Verfahren, mit dem das Europäische Parlament die Ausführung des EU-Haushalts durch die Kommission evaluiert.
Die jährliche Management- und Leistungsbilanz beruht auf:
- den jährlichen Tätigkeitsberichten,
- den Programmabrissen, die dem Haushaltsentwurf beigefügt sind,
- den Evaluierungen der EU-Programme,
- der Arbeit des internen Prüfers,
- der Arbeit des Auditbegleitausschusses und
- der Arbeit des Europäischen Rechnungshofes.
Die Kommission veröffentlicht die jährliche Management- und Leistungsbilanz über die Ausführung des Haushaltsplans 2021 gleichzeitig mit dem Entwurf des Haushaltsplans für 2023. Auf diese Weise erhalten Interessenträger eine Aufstellung umfassender Informationen über die Leistungen, die sowohl mit dem Haushaltsentwurf als auch mit dem Entlastungsverfahren kohärent sind. Die Kommission bekräftigt damit, dass sie auf Leistung und auf die Rolle von Leistungsinformationen bei der Haushaltsplanung fokussiert ist.
Neben dem Hauptbericht, der zur Gewährleistung möglichst großer Zugänglichkeit und Leserlichkeit sehr prägnant ist, enthalten die Anhänge wertvolle zusätzliche Informationen. Genannt seien insbesondere:
- Anhang 1 („Horizontale Prioritäten“), der eine hochrangige Zusammenfassung der Leistung des EU-Haushalts im Jahr 2021 in Bezug auf die wichtigsten Prioritäten der Kommission enthält;
- Anhang 2 („Interne Kontrollen und Finanzmanagement“), in dem erläutert wird, wie die Kommission die Mittel der EU trotz der pandemiebedingten Herausforderungen geschützt hat;
- Anhang 3 („Die Aufbau- und Resilienzfazilität“), in dem diese neue leistungsbasierte Fazilität im Dienste der Erholung der EU und ihre wichtigsten bisherigen Vorteile beschrieben werden;
- Anhang 4 („Übersicht über die Programmleistung“), der kurze und leserfreundliche Übersichtsbögen zur Leistung der einzelnen Ausgabenprogramme der EU enthält.
- Weitere technische Anhänge, in denen insbesondere detaillierte Kontrollergebnisse und die im Jahr 2021 ergriffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen aufgeführt sind.
EU-Kommission / 07.06.2022
Foto: EU-Kommission