Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, eine Ministerverordnung erlassen. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufweist, befüllt werden. Das ist erforderlich, um die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken.
Die Ministerverordnung basiert auf dem am 30.04.2022 in Kraft getretenen neuen Gasspeichergesetz. Die „Verordnung zur Zurverfügungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Gasspeicherbefüllungsverordnung)“ wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir gehen einen weiteren wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit und Vorsorge in Deutschland weiter zu stärken und um insbesondere für den nächsten Winter ausreichend gerüstet zu sein. Das ist angesichts des Ukraine-Krieges und seiner Implikationen für die Gasversorgung eine anspruchsvolle Aufgabe. Da die Speicherstände von Deutschlands größtem Gasspeicher in Rehden seit Monaten auf historischem Tief liegen, ist es notwendig hier schnell zu handeln. Mit der Ministerverordnung schaffen wir die Voraussetzung, damit der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe mit der Einspeicherung schnellst möglich schnell beginnen kann.“
Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania- Gruppe. Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer seit Monaten nur in geringfügigem Maß befüllt; der Füllstand liegt aktuell nur bei 2 Prozent. Seit dem 04.04.2022 steht die Gazprom Germania unter deutscher Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur. Unter der Treuhänderschaft wurde unter Hochdruck daran gearbeitet, den Speicher zu befüllen. In einem ersten Schritt wurden dazu die bislang an die russische Gazprom Export vermarkteten Speicherkapazitäten gekündigt. Nun kann – auf Basis der Ministerverordnung und mit Zustimmung des BMWK im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur – der Marktgebietsverantwortliche tätig werden und direkt physisches Gas erwerben und einspeichern. Damit kann sichergestellt werden, dass die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes eingehalten werden können und so die Versorgungssicherheit gestärkt wird.
Zur Einordnung:
Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Im vergangenen Winter waren die Speicher aber oft nicht ausreichend gefüllt. Um die Vorsorge zu erhöhen und höhere Füllstände für die kommenden Monate zu gewährleisten, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Gasspeichergesetz vorgelegt, welches am 30.04.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden alle Betreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Es gelten abgestufte Vorgaben, die einzuhalten sind. So müssen die Speicherstände zum 1. Oktober 80 Prozent betragen, zum 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent.
Darüber hinaus ermächtigt das Gasspeichergesetz das Bundeswirtschaftsministerium via Ministerverordnung zu agieren, wenn Füllstände einzelner Speicher sehr niedrig sind und so die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn absehbar ist, dass angesichts sehr niedriger Füllstände aus technischen Gründen die Füllstandsvorgaben zu den jeweiligen Stichtagen (80 % am 01.10.; 90 % am 01.11.) nicht eingehalten werden können. Dies ist im Fall Rehden angesichts des Ukraine-Krieges der Fall.
BMWK / 01.06.2022