Im Mai 2017 hat der Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) das Verfahren für die bundesweite Suche nach einem dauerhaften Lager für Deutschlands Atommüll gesetzlich festgelegt. Fünf Jahre später scheint die Antwort auf die Frage nach dem Verbleib der hochradioaktiven Abfälle jedoch weit in die Ferne gerückt zu sein. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln und die mit der Atommüll-Lager-Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) steht in der Kritik.
Anlässlich des „Forum Endlagersuche“, das am 20. und 21. Mai in Mainz stattfindet, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine „Kritische Lesehilfe“ zum Methodenkonzept der BGE veröffentlicht. Die Bundesgesellschaft hatte ihr Programm zur Eingrenzung der für ein Atommülllager infrage kommenden Gebiete Ende März bekanntgegeben. Die kritische Lesehilfe des BUND zeigt jetzt eklatante Mängel im methodischen Vorgehen der BGE auf. „Das neue Methodenkonzept der BGE ist eine Fortsetzung des intransparenten Arbeitsstils, der das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren prägt“, heißt es in dem BUND-Papier.
Der Umweltverband beklagt unter anderem eine schlechte Kommunikation, Intransparenz bei der Gebietsauswahl und Konzeptlosigkeit beim Umgang mit fehlenden geologischen Daten. „Die BGE agiert unaufrichtig, undurchsichtig und kommuniziert unverständlich. Ihr Methodenkonzept ist sowohl für Laien, als auch für Expert*innen kaum verständlich, die einzelnen Arbeitsschritte sind nicht nachzuvollziehen. Damit entzieht die BGE der Zivilgesellschaft die Grundlage für die gesetzlich verbriefte Teilhabe“, kritisiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Hinzu kommt, dass die Bundesgesellschaft keine Auskunft darüber gibt, ob und wann sie die Öffentlichkeit über weitere Gebietsausschlüsse informieren will.
Bandt weiter: „Die BGE muss jetzt ein Konzeptpapier vorlegen, in dem klare Haltepunkte definiert werden, an denen die Bevölkerung regelmäßig informiert wird und sich ein Bild machen kann. Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit und vor allem die Zeit, sich konstruktiv in das Verfahren einzubringen. Dies ist die Voraussetzung für Vertrauen in das Verfahren und somit auch dafür, dass die Standort-Entscheidung am Ende von der Gesellschaft akzeptiert wird.“
Die von der Bundesgesellschaft 2020 im ersten Verfahrensschritt getroffene Gebietsauswahl betrifft 54 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Mit dem nächsten Auswahlschritt sollen nur noch 10 Regionen im Suchverfahren bleiben. Wie lange dieser Schritt dauern wird, ist ungewiss. Angaben zum Zeitmanagement suchen Interessierte im BGE-Konzept vergeblich und nicht nur zu dieser Frage hüllt sich die BGE in Schweigen. Völlig ungeklärt ist laut BUND-Lesehilfe auch der Umgang mit Regionen, über die es nur ungenaue tiefengeologische Kenntnisse gibt. Insgesamt ist die geologische Datenlage in Deutschland sehr heterogen. Der BGE stehen aber bis zur Benennung der 10 Standortregionen ausschließlich bereits vorhandene Bohrdaten zur Verfügung. „Die ungleiche Datenlage in Deutschland ist ein ungelöstes Problem im Verfahren. Hier muss sich die BGE ehrlich machen. Es braucht einen offenen Diskurs über den Umgang mit dieser Situation. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass die BGE Gebiete vorzieht, die von der Rohstoffindustrie bereits gut untersucht wurden. Damit würde das Vertrauen in das Suchverfahren vollends kippen“, befürchtet Olaf Bandt.
BUND / 20.05.2022