Das Parlament hat am Donnerstag die Umwidmung von EU-Regional- und Asylmitteln für EU-Länder gebilligt, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen.
Nur zwei Wochen nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hatte, nahm das Parlament die Maßnahmen für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa („Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE“) im Dringlichkeitsverfahren mit 562 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.
Kohäsionsfonds für Flüchtlinge
Mit den Änderungen der geltenden Regeln für die Kohäsionspolitik wird es möglich, verfügbare Mittel rasch umzuverteilen, um EU-Länder und ihre Regionen dabei zu unterstützen, Menschen Nothilfe zu leisten, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen. Zu den Hilfsmaßnahmen gehören u.a. der Zugang zu Notunterkünften, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser sowie medizinische Versorgung oder Bildung. Dazu könnten Mittel der Kohäsionspolitik aus dem Zeitraum 2014-2020 gehören, die noch nicht zugewiesen oder verwendet wurden, sowie zusätzliche 10 Milliarden Euro aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU).
Die EU-Länder können die Rückerstattung von Geldern beantragen, die sie zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge ausgegeben haben, und zwar rückwirkend ab dem 24. Februar, dem Beginn der russischen Invasion. Die EU wird in der Lage sein, 100 % (statt der üblichen 85 %) der von den Mitgliedstaaten ausgegebenen Kohäsionsmittel für ein weiteres Jahr (von Mitte 2021 bis Mitte 2022) zu finanzieren.
Die EU-Kohäsionsfonds unterstützen Investitionen, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU fördern, indem sie versuchen, Ungleichheiten zwischen den Regionen auszugleichen.
Fonds für innere Angelegenheiten
Mit 575 zu 4 Stimmen und 3 Enthaltungen verlängerten die Abgeordneten auch den Zeitraum, in dem sowohl der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2014-2020) als auch der Fonds für die innere Sicherheit für 2014-2020 genutzt werden können, um ein Jahr bis Mitte 2024, um den Mitgliedstaaten einen schnellen Zugriff auf ungenutzte Mittel zu ermöglichen. Dadurch würden etwa 420 Millionen Euro an zusätzlicher Unterstützung bereitgestellt – für Unterbringung, Verpflegung, Gesundheitsversorgung oder zusätzliches Personal.
Hintergrund
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) haben seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar mehr als 3 Millionen Menschen das Land verlassen, die meisten von ihnen auf dem Weg in Nachbarländer.
Nächste Schritte
Der Entwurf der Vorschriften wird nun dem EU-Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt. Die Verordnung wird einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.