Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben Donnerstag eine politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte erzielt. Die Verordnung, der die Gesetzgeber nun nach etwas mehr als einem Jahr zugestimmt haben, gehört zu den weltweit ersten Initiativen, um die Macht der größten Digitalunternehmen als „Gatekeeper“ (Torwächter im Internet) umfassend zu regulieren. Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager begrüßte die Einigung und sagte: „Was wir wollen, ist einfach: faire Märkte auch im digitalen Bereich. Wir gehen jetzt einen gewaltigen Schritt voran, um zu Märkten zu kommen, die fair, offen und bestreitbar sind. Große Gatekeeper-Plattformen verhindern, dass Unternehmen und Verbraucher von den Vorteilen wettbewerbsorientierter digitaler Märkte profitieren. Die Gatekeeper werden sich nun an eine Reihe klar festgelegter Verpflichtungen und Verbote halten müssen. Zusammen mit einer konsequenten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts wird diese Verordnung bei vielen digitalen Diensten in der gesamten EU fairere Bedingungen für Verbraucher und Unternehmen schaffen.“
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Diese Einigung besiegelt den wirtschaftlichen Teil unserer ehrgeizigen Neuorganisation des digitalen Raums im EU-Binnenmarkt. Wir werden nun rasch an der Benennung von Gatekeepern anhand objektiver Kriterien arbeiten. Innerhalb von 6 Monaten nach der Benennung müssen diese dann ihren neuen Verpflichtungen nachkommen. Dank einer wirksamen Durchsetzung werden die neuen Vorschriften zu mehr Bestreitbarkeit und gerechteren Bedingungen für Verbraucher und gewerbliche Nutzer führen, was wiederum mehr Innovation und Auswahl auf dem Markt ermöglichen wird. Wir meinen es mit unseren gemeinsamen Bemühungen ernst: Angesichts einer drohenden Geldbuße in Höhe von 20 % des weltweiten Umsatzes bei wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften wird es sich kein Unternehmen der Welt leisten können, sich seinen Pflichten zu entziehen.“
Die Verordnung, der die Gesetzgeber nun nach etwas mehr als einem Jahr zugestimmt haben, gehört zu den weltweit ersten Initiativen dieser Art, die ergriffen werden, um die Macht der größten Digitalunternehmen als „Gatekeeper“ (Torwächter im Internet) umfassend zu regulieren.
Das Gesetz über digitale Märkte wird für sogenannte Gatekeeper gelten, d. h. Unternehmen, die als Torwächter an der schmalen Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungieren und manchmal sogar ganze Ökosysteme kontrollieren, die aus verschiedenen Plattformdiensten wie Online-Marktplätzen, Betriebssystemen, Cloud-Diensten oder Online-Suchmaschinen bestehen. Diese Gatekeeper werden einer Reihe eindeutig bestimmter Verpflichtungen und Verbote unterworfen, die unter Bezugnahme auf die unfairsten Marktpraktiken oder jene Praktiken festgelegt werden, die Hindernisse für andere Unternehmen schaffen oder verstärken. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Bestreitbarkeit der von Gatekeepern erbrachten digitalen Dienste zu gewährleisten. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz über digitale Märkte ein wirksamer Durchsetzungsmechanismus geschaffen, der eine rasche Einhaltung präziser Verpflichtungen gewährleistet.
Das Gesetz über digitale Märkte ist Teil der ehrgeizigen Reform des digitalen Raums – zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste, das ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld gewährleisten soll. Zusammengenommen werden mit diesem Paket umfassende neue Vorschriften für alle digitalen Dienste erlassen, einschließlich sozialer Medien, Online-Marktplätze und anderer Online-Plattformen, die in der EU tätig sind. Es ist ein zentrales Element der europäischen Digitalstrategie, mit der Europa für das digitale Zeitalter gerüstet werden soll.
Das Gesetz über digitale Märkte wird die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf EU- und nationaler Ebene ergänzen. Die neuen Vorschriften lassen die Umsetzung des EU-Wettbewerbsrechts und die nationalen Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf einseitiges Verhalten unberührt.
Nächste Schritte
Die zwischen den beiden Gesetzgebern erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Nach der Annahme wird das in Form einer Verordnung erlassene Gesetz über digitale Märkte in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und sechs Monate nach dem Inkrafttreten Geltung erlangen.
Hintergrund
Die Kommission hat das Gesetz über digitale Märkte im Dezember 2020 vorgeschlagen, um den negativen Folgen entgegenzuwirken, die sich aus bestimmten Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im EU-Binnenmarkt fungieren, ergeben. Wendet ein Gatekeeper Geschäftspraktiken an, mit denen er z. B. seine eigenen Dienste bevorzugt oder seine gewerblichen Nutzer daran hindert, die Verbraucher zu erreichen, so kann er dadurch wertvolle und innovative Dienste seiner gewerblichen Nutzer und Wettbewerber verhindern oder ausbremsen. Wenn also ein solcher Gatekeeper unlautere Praktiken anwendet, indem er z. B. unfaire Bedingungen für den Zugang zu seinem App-Store festlegt oder das Installieren von Anwendungen aus anderen Quellen verhindert, müssen die Verbraucher in der Regel mehr bezahlen oder werden sogar ganz der Vorteile beraubt, die alternative Dienste möglicherweise mit sich bringen würden.
Das Gesetz über digitale Märkte wird mithilfe einer soliden Aufsichtsstruktur eingeführt, in deren Rahmen die Kommission die einzige Durchsetzungsstelle für die Vorschriften ist, dabei aber eng mit den Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Die Kommission kann dann Sanktionen und Geldbußen verhängen, die bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens und bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 % des Umsatzes ausmachen können. Bei systematischen Verstößen kann die Kommission zudem alle verhaltensbezogenen oder strukturellen Abhilfemaßnahmen auferlegen, die erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Verpflichtungen zu gewährleisten, was auch ein Verbot künftiger Übernahmen im betreffenden Bereich einschließen kann.
Darüber hinaus verleiht das Gesetz über digitale Märkte der Kommission die Befugnis, Marktuntersuchungen durchzuführen, um dafür zu sorgen, dass die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen in einer sich ständig weiterentwickelnden Wirklichkeit digitaler Märkte stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.
EU-Kommission / 25.03.2022
Grafik: EU-Kommission