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Leitungspersonal der Taskforce Umsetzung der EU-Sanktionen steht

Außenwirtschaft

Die von der Bundesregierung eingesetzte Taskforce zur Umsetzung der EU-Sanktionen hat am gestrigen Abend im Rahmen der zweiten Sitzung der Taskforce ihr Leitungspersonal bestellt.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Taskforce zur Umsetzung der EU-Sanktionen hat am gestrigen Abend im Rahmen der zweiten Sitzung der Taskforce ihr Leitungspersonal bestellt.

Frau Oberstaatsanwältin Dr. Nina Thom und Herr St. a.D. Johannes Geismann werden die Taskforce führen. Frau Dr. Thom war bis zu ihrer Abordnung an das BMWK als Abteilungsleiterin für Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Hauptabteilung Wirtschaft tätig. Frau Thom ist eine Expertin für Fragen der Vermögensabschöpfung, Korruptionsdelikte und Geldwäsche.

Herr Geismann war zuletzt Staatssekretär im Bundeskanzleramt, wo er die Funktion des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes ausübte. Zuvor war der Verwaltungsjurist Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, wo er unter anderem für die Steuerabteilung und die Beteiligungen des Bundes zuständig war.

Die Bundesregierung hatte am 16. März 2022 eine Taskforce zur Umsetzung der EU-Sanktionen eingerichtet.

Die Taskforce steht unter gemeinsamer Federführung von BMWK und BMF. Für die verschiedenen Themenbereiche bestehen zudem Schwerpunktzuständigkeiten. Die Taskforce wurde eingerichtet, um eine effektive Durchsetzung der Sanktionspakete insgesamt sicherzustellen. Diese Sanktionspakete berühren unterschiedlichste Bereiche (u.a. Exportrestriktionen, Finanz- und Kapitalmarktbeschränkungen, Listungen gegen Einzelpersonen und Organisationen) und entwickeln sich fortlaufend weiter. Für die jeweiligen Sanktionsbereiche muss die Expertise verschiedener Stellen einbezogen werden, insbesondere betrifft dies neben BMWK, BMF, BMI und Bundesbank auch Vertreter von BMDV, BMJ, AA sowie nachgeordnete Behörden (u.a. BND, BKA, BfV, BaFin, ZKA, FIU, HZA, BAFA) und Länder.

Ein Überblickspapier zur Umsetzung der EU-Sanktionen finden Sie hier:

BMWK und BMF / 24.03.2022

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