Die Europäische Kommission hat Freitag vorgeschlagen, zwei Drogenwirkstoffe in der gesamten Europäischen Union zu verbieten: 3-MMC und 3-CMC. Die beiden Stoffe sind aufgrund ihrer Toxizität lebensbedrohlich. Sie sind seit mindestens 2012 bzw. 2014 in der EU erhältlich. Beide Substanzen werden hauptsächlich als Pulver verkauft, sind aber auch als Tabletten und Kapseln erhältlich. Aus fünf Mitgliedstaaten wurden 27 Todesfälle im Zusammenhang mit 3-MMC und aus zwei Mitgliedstaaten zehn Todesfälle im Zusammenhang mit 3-CMC gemeldet. Die Entscheidung, diese Stoffe zu verbieten, beruht auf einer Risikobewertung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Die ersten Berichte und Risikobewertungen der Beobachtungsstelle sind online verfügbar.
Dies ist das dritte Mal, dass die Kommission ein Verbot im Rahmen der überarbeiteten EU-Vorschriften für psychoaktive Substanzen einleitet, nachdem sie dies bereits im September 2020 für Isotonitazen und im März 2021 für MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA getan hat. Der delegierte Rechtsakt wird in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der Rat innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben. Sobald er in Kraft ist, haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, das Verbot in nationales Recht umzusetzen.
EU-Kommission / 18.03.2022