Die Bundesrepublik Deutschland darf den Flughafen Friedrichshafen mit einer Umstrukturierungshilfe von 17,5 Mio. Euro unterstützen. Das hat die Europäische Kommission heute (Freitag) im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll es dem Regionalflughafen ermöglichen, seinen Umstrukturierungsplan zu finanzieren und so seine langfristige Rentabilität wieder herzustellen. Gewährt wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen (11,3 Mio. Euro) und der Abschreibung von Darlehen und den damit verbundenen Zinsen (6,2 Mio. Euro).
Zuvor wurde die Maßnahme nach Artikel 107 Absatz 3c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere in Bezug auf die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft. Dabei kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe negative Folgen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in der Bodenseeregion abwenden wird. Entsprechende Folgen könnten sich aus einer möglichen Insolvenz des Flughafens Friedrichshafen ergeben. Diese bietet als einziger Flughafen in der Region Zubringerflüge zu internationalen Drehkreuzen wie dem Frankfurter Flughafen an.
Zudem kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfe verhältnismäßig ist, da der Flughafen Friedrichshafen und seine Investoren mehr als 50 Prozent der erwarteten Umstrukturierungskosten tragen werden. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die geplante Maßnahme Vorkehrungen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen enthält – insbesondere mit Blick auf den Flughafen Memmingen, der dasselbe Einzugsgebiet bedient. Zu den Schutzmaßnahmen gehören unter anderem das Einfrieren der Flughafenkapazität und die Einschränkung des Betriebs bestimmter Strecken während des Umstrukturierungszeitraums.
Auf diesen Erkenntnissen basierend hat die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen in Bezug auf den Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Webseite der Kommission unter der Nummer SA.63666 veröffentlicht.
EU-Kommission / 11.03.2022
Foto: EU-Kommission