Die seit Jahren anhaltenden Lieferengpässe von lebenswichtigen Arzneimitteln müssen auf europäischer Ebene sowohl kurz- als auch langfristig mit großer Entschlossenheit angegangen werden. Dazu gehören einerseits schnellere und umfassendere Warnungen von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern über akute Probleme. Andererseits muss die Produktion relevanter Wirkstoffe in Europa gehalten und ausgebaut werden. „Wichtige Medikamente wie Antibiotika oder Schmerzmittel müssen jederzeit verfügbar sein, damit Patientinnen und Patienten im Akutfall schnell behandelt werden oder ihre Langzeittherapie erfolgreich fortsetzen können. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, um dieses Versprechen für Millionen betroffener Menschen in ganz Europa einzulösen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor dem Hintergrund einer am 1. März in Kraft getretenen EU-Verordnung, die der Europäischen Arzneimittelagentur (engl. EMA) eine verstärkte Rolle bei der Krisenvorsorge und -bewältigung zuweist. Zentrales Hilfsmittel soll die Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen (EPÜE) sein, die mit Daten von pharmazeutischen Unternehmen und aus den Mitgliedstaaten gespeist wird.
Lieferengpässe bedeuten auch Aufwand für die Apotheken. Im Durchschnitt wendet das Apothekenpersonal in Europa 5,1 Stunden pro Woche auf, um Lieferengpässe von Arzneimitteln zu managen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage durch den Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) in 27 Ländern. „Wir müssen von der Mehrbelastung durch Lieferengpässe wegkommen. Bei akuten Lieferausfällen von Medikamenten brauchen die Apotheken möglichst frühe Vorwarnungen von Herstellern und Behörden sowie mehr eigene Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl von Alternativpräparaten“, sagt Arnold: „Mittel- und langfristig müssen wir die Produktion wichtiger Wirkstoffe in Europa stärken, die auch gemeinsame Qualitäts-, Sozial- und Umweltstandards berücksichtigt.“ Seit Beginn der Corona-Pandemie gebe es zumindest in Deutschland mehr pharmazeutische Beinfreiheit in den Apotheken, so Arnold: „Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung muss über die Pandemie hinaus verlängert werden, damit Apotheken ihren Patientinnen und Patienten weiterhin andere Packungsgrößen und Wirkstärken oder gar ähnliche Wirkstoffe mitgeben dürfen, um sie schnell und sicher zu versorgen.“
ABDA / 10.03.2022