Ab dem 21. März entfallen die bisherigen Beschränkungen im Musik- und Theaterunterricht – Masken-und Testpflicht bleibt vorerst bis zum 3. April
In allen Lebensbereichen werden zurzeit die Einschränkungen gelockert. Die Bundesregierung plant ein Ende der meisten Einschränkungen bis zum 20. März. Schritt für Schritt soll daher auch den Schülerinnen und Schülern wie der gesamten Schulgemeinschaft wieder ein Schulbesuch ohne spürbare Restriktionen ermöglicht werden. So wurden jetzt die schulischen Sicherheitsbestimmungen im Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel an die neuen Sicherheitsbestimmungen in Kultur und Freizeit angeglichen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler jetzt wieder gemeinsam und ohne Mindestabstand musizieren dürfen. Auch jahrgangsübergreifende Chöre und Schulorchester dürfen wieder zusammen musizieren. Da, wo es für das Musizieren erforderlich ist, kann temporär die Maske abgenommen werden. Generell jedoch sollen alle Sicherheitsmaßnahmen wie Masken-, Test- und Lüftungspflicht sowie der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den Schulstart am 20. März hinaus zunächst für zwei Wochen bis zum 3. April beibehalten werden.In allen Lebensbereichen werden zurzeit die Einschränkungen gelockert. Die Bundesregierung plant ein Ende der meisten Einschränkungen bis zum 20. März. Schritt für Schritt soll daher auch den Schülerinnen und Schülern wie der gesamten Schulgemeinschaft wieder ein Schulbesuch ohne spürbare Restriktionen ermöglicht werden. So wurden jetzt die schulischen Sicherheitsbestimmungen im Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel an die neuen Sicherheitsbestimmungen in Kultur und Freizeit angeglichen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler jetzt wieder gemeinsam und ohne Mindestabstand musizieren dürfen. Auch jahrgangsübergreifende Chöre und Schulorchester dürfen wieder zusammen musizieren. Da, wo es für das Musizieren erforderlich ist, kann temporär die Maske abgenommen werden. Generell jedoch sollen alle Sicherheitsmaßnahmen wie Masken-, Test- und Lüftungspflicht sowie der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den Schulstart am 20. März hinaus zunächst für zwei Wochen bis zum 3. April beibehalten werden.
Corona-Regelungen nach den Ferien
Bildungssenator Ties Rabe: „Wie schon vor kurzem beim Sportunterricht entfallen nun auch in Musik und Darstellendem Spiel die bisherigen Einschränkungen. Alle Schulen können somit nach den Schulferien im Musikunterricht und im Darstellenden Spiel unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen auf Abstandsgebote, Einschränkungen und Masken verzichten. Wir haben mit diesen Lockerungen bereits jetzt, in der Ferienbetreuung während der Märzferien, behutsam begonnen. Die Voraussetzung für diese Lockerung ist jedoch die sorgfältige Beibehaltung der anderen Sicherheitsmaßnahmen: Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich drei Mal in der Woche testen, alle 20 Minuten werden für fünf Minuten die Unterrichtsräume gelüftet und die mobilen Luftfiltergeräte sind in Betrieb.“
Wie im Kultur- und Freizeitbereich dürfen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus dort, wo es aus musikalischen Gründen zwingend erforderlich ist, während des Musizierens die Maske absetzen. Das gilt ausdrücklich auch für das Singen. Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler längere Zeit ohne Abstand und Maske musizieren, ist darauf zu achten, dass alle in die gleiche Richtung musizieren und der Musikunterricht in ausreichend großen und regelmäßig gelüfteten Räumen stattfindet. Die Lüftungsregeln sind genau zu beachten. Bei kurzen musikalischen Einlagen – beispielsweise beim Singen eines Liedes im Klassenraum – sind diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht zwingend erforderlich. Dank dieser Änderungen können Schülerinnen und Schüler bereits in der Ferienbetreuung wieder ohne Maske und Abstand singen und Theater spielen.
Aufgrund der Infektionsgefahr durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer sollen die geltenden Sicherheitsmaßnahmen auch noch in den ersten 14 Tagen nach den Märzferien beibehalten werden. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht, die Testpflicht, die Lüftungspflicht und der Betrieb der Lüftungsgeräte unverändert über den 20. März hinaus bis zum 3. April gelten. Ab dem 4. April sind Lockerungen insbesondere im Bereich der Maskenpflicht möglich, wenn die gesundheitliche Lage es ermöglicht.
Senator Rabe: „Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den Schülerinnen und Schülern in diesem Frühjahr so schnell wie möglich so viel normalen Schulalltag wie möglich anbieten zu können. In welchen Schritten dies geschehen wird, ist abhängig von der Gesetzeslage auf Bundesebene. Aktuell ist auch noch nicht absehbar, welche Vorgaben das geänderte Infektionsschutzgesetz, das derzeit auf Bundesebene abgestimmt wird, für die Zeit nach dem 20. März enthalten wird. Nach allen uns vorliegenden Informationen wird sich dieses erst in der letzten Ferienwoche konkretisieren.“
Behörde für Schule und Berufsbildung / 09.03.2022